Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

War der andere schuld, zahlt seine Kfz-Haftpflicht deinen Schaden. Was dabei an deinem Nissan besonders ist:

Hilfe von Nissan nach dem Unfall

Nissan nennt seine Mobilitätsgarantie „Nissan CARE Mobilitätsgarantie – Ihre Pannen- und Unfallhilfe“. Lässt sich dein Nissan vor Ort nicht wieder fahrbereit machen, bringt sie ihn laut nissan.de „zum nächsten Nissan Partner“. Ob es nach einem Schaden auch einen Ersatzwagen oder ein Hotel gibt, beantworten Nissans Quellen unterschiedlich.

Die öffentlichen Bedingungen der Mobilitätsgarantie von 2015 und 2020 und die Seiten auf nissan.de schließen die Hilfe nicht aus, wenn ein anderer schuld war. Einen Vorschuss oder eine Abtretung deiner Ansprüche gegen den Unfallgegner sehen sie ebenfalls nicht vor.

Bei Neuwagen gilt die Mobilitätsgarantie, solange die Neuwagengarantie läuft, bei Pkw 3 Jahre. Danach verlängert sie sich laut den AGB zum Kundenversprechen (Stand 07/2023) mit jeder Wartung bei einem Nissan Vertragspartner bis zur nächsten Wartung, auch bei Gebrauchtwagen.

Erreichbar ist sie unter 0800 5894987. Die Pannenhilfe-Seite und die AGB zum Kundenversprechen nennen eine Hilfe rund um die Uhr, die Kontaktseite dagegen „Montag – Freitag 8-18 Uhr“ (alle abgerufen am 08.10.2026).

Die jüngsten deutschen Bedingungen, die wir gefunden haben, heißen „NISSAN ASSISTANCE MIT MOBILITÄTSGARANTIE“ und tragen den Stand 01.04.2015. Für Elektroautos galten sie nicht; dafür verweisen sie auf eine eigene „NISSAN EV Assistance“.

Nach diesen Bedingungen wird das Auto ohne Kosten für dich zur nächstgelegenen Nissan-Vertragswerkstatt abgeschleppt, auf Wunsch zu einer anderen bis 50 km vom Pannen- oder Unfallort. Eine Werkstatt außerhalb des Nissan-Netzes sehen sie nur im Ausnahmefall vor, etwa in einem Land ohne Nissan-Vertretung.

Bezahlt wird nach diesen Bedingungen im Allgemeinen nur, was die Nissan Assistance selbst „organisiert bzw. zugesagt“ hat.

Die Bedingungen von 2015 nennen Zusatzleistungen wie Ersatzwagen, Bahn, Taxi, Hotel und Rücktransport. Dazu heißt es: „Im Falle eines Unfalls ist eine Inanspruchnahme nicht möglich.“ Ausgeschlossen ist dort auch die Übernahme von Folgekosten „wie z.B. Wertverlust oder –minderung, Nutzungs- und Einnahmeausfällen“.

Nissans europäische Assistance-Bedingungen (englisch, PDF vom 05.06.2020 auf nissan.co.uk) enthalten eine Einschränkung „for Germany only“: kein Anspruch auf Zusatzleistungen „in case of an accident“. Nissans europäisches Dokument für Elektroautos aus demselben Jahr und Nissans europäisches Garantieheft von 2018 enthalten diese Einschränkung nicht.

Die Pannenhilfe-Seite auf nissan.de (abgerufen am 08.10.2026) nennt heute einen Ersatzwagen für bis zu drei Arbeitstage. Der Abschnitt dazu beginnt mit „Ob Unfall oder Panne“.

Die Seite „Unfallschäden“ auf nissan.de schreibt, die Mobilitätsgarantie helfe „auch bei einem Unfall“. Ist das Auto nicht binnen 4 Stunden nach Ankunft in der Nissan Werkstatt repariert, organisiert sie eine andere Transportmöglichkeit oder eine Unterkunft für bis zu 3 Tage.

Für die Einzelheiten verweist nissan.de auf das „Garantie- und Wartungsheft“ deines Autos, das dort nicht abrufbar ist. Was nach einem Schaden für deinen Nissan gilt, steht in diesem Heft.

Den Ersatzwagen der Nissan Werkstatt aus dem Kundenversprechen, gegen eine Leihgebühr ab 29 Euro, gibt es für „Karosserie-, Lack- und/oder Unfallreparaturen“ nicht (Stand 07/2023).

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.

Wer den Gutachter beauftragt

Nach einem Schaden verweist Nissan auf der Seite „Unfallschäden“ an den „Unfallservice“ des Nissan Partners. Berater, die sich mit der Autoversicherung in Verbindung setzen, nennt die Seite nur im Abschnitt zu Windschutzscheiben.

Für die Reparaturkosten nennt Nissans Merkblatt „Ihre Rechte und Pflichten im Schadensfall“ (PDF von 2016, auf nissan.de verlinkt) zwei Formulare des Nissan Partners: eine Reparaturkosten-Übernahmeerklärung und eine Abtretung. Damit zahlt die Versicherung „in der Regel die Reparaturkosten direkt an die Fachwerkstatt“.

Zum Gutachter heißt es im Merkblatt, der Nissan Partner unterstütze „auch bei der Suche nach einem Sachverständigen und einem Rechtsanwalt“ (Ziffer 5). Für Geschädigte schreibt Nissan dort außerdem:

Dass der Nissan Partner selbst einen Sachverständigen beauftragt, steht weder im Merkblatt noch auf den nissan.de-Seiten „Unfallschäden“ und Pannenhilfe.

Eine Meldung deines Schadens an Händler oder Versicherer beschreiben die AGB von NissanConnect Services (Version Mai 2026) nicht; deren „Unfallwarnung“ benachrichtigt dich.

Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die Versicherung des Unfallgegners im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst; ein Angebot von Hersteller oder Händler ist keine Pflicht.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Reparatur nach den Vorgaben von Nissan

Für Karosseriereparaturen führt Nissan das Merkmal „Zertifizierter Karosserie & Lack Partner“. Laut nissan.de (abgerufen am 08.10.2026) werden Nissan Werkstätten „auf 122 verschiedene Kriterien“ geprüft und reparieren nach den „von Nissan empfohlenen Methoden“.

Wie viele Betriebe das sind, nennen die Seite „Unfallschäden“ und die Händlersuche nicht. In Nissans Händlersuche trugen am 08.10.2026 nach unserer Zählung 393 von 428 Einträgen das Merkmal, und zwar genau die 393 Vertragswerkstätten.

Für den Leaf der Baureihe ZE1, gebaut ab 2017, nennt die Betriebsanleitung (Ausgabe 2023) eigene Regeln nach einem Schaden. Im Handbuchverzeichnis auf nissan.de stehen für den Leaf nur Anleitungen dieser Baureihe, keine für den ersten Leaf bis 2017 oder den neuen ab 2026.

Das Notfall-Abschaltsystem schaltet das Hochvoltnetz ab, zum Beispiel nach einem „Front- und Seitenaufprall, wobei die Airbags gezündet werden“. Danach lässt sich der Leaf nicht mehr in den fahrbereiten Modus schalten. Die Anleitung verweist dann an eine „qualifizierte LEAF-Reparaturwerkstatt, z. B. einen autorisierten Händler für NISSAN-Elektrofahrzeuge“.

Ein gezündetes Airbagmodul muss laut Anleitung in einer qualifizierten LEAF-Reparaturwerkstatt ausgetauscht werden: „Das gezündete Airbagmodul kann nicht repariert werden.“

Hat dein Leaf den intelligenten Tempomaten (ICC), sitzt dessen Radarsensor vorn. Die Anleitung sagt: „Modifizieren, entfernen oder lackieren Sie die vordere Stoßstange nicht.“ Vor Reparaturen an der vorderen Stoßstange und bei beschädigter Kameraeinheit empfiehlt sie eine qualifizierte LEAF-Reparaturwerkstatt.

Abgeschleppt werden soll der Leaf laut Anleitung „ausschließlich mit angehobenen Vorderrädern“.

Freie Werkstätten bekommen Nissans Reparatur- und Wartungsinformationen über das Portal eu.nissan.biz. Laut Nissan stehen sie „allen unabhängigen Marktteilnehmern mit Sitz in der EU zur Verfügung“.

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Garantie nach der Unfallreparatur

Bei Pkw läuft die Neuwagengarantie von Nissan 3 Jahre oder bis 100.000 km. Die Lackgarantie gilt 3 Jahre, die Garantie gegen Durchrostung 12 Jahre (nissan.de, abgerufen am 08.10.2026).

Was hier zu den Bedingungen steht, stammt aus Nissans FAQ und aus Nissans europäischem Garantieheft (englisch, PDF von 2018 auf nissan.co.uk), das Deutschland unter seinen Ländern führt.

Zu Lack und Durchrostung schreibt Nissan in den FAQ: „Unsere Garantiebedingungen setzen voraus, dass die Karosserie einmal jährlich beim Nissan Partner überprüft wird.“ Festhalten sollst du das im Kundendienstscheckheft.

Für Lack- und Durchrostungsgarantie verlangt das europäische Heft außerdem, Schäden am Lack umgehend auf eigene Kosten beheben zu lassen (Abschnitt 4.11, Nr. 5).

Nicht gedeckt sind laut diesem Heft Schäden, Ausfälle und Korrosion infolge eines Unfalls („accident“) oder einer unsachgemäßen Reparatur („improper repair“). Dasselbe gilt für Folgen von Reparaturen, die kein Nissan-Händler ausgeführt hat, und von Teilen, die keine Originalteile sind (Abschnitt 4.9, Nr. 4).

In der Wahl der Werkstatt bist du laut Nissans FAQ „grundsätzlich frei“; Garantiearbeiten macht nur der Nissan Partner. Lässt du außerhalb des Nissan-Netzes arbeiten, empfiehlt Nissan, „eine ausführliche Dokumentation der ausgeführten Arbeiten aufzubewahren“.

Auf Nissan-Originalteile gibt Nissan laut der Seite „Unfallschäden“ eine Ersatzteilgarantie „von mindestens 12 Monaten“ (abgerufen am 08.10.2026).

Hast du die Nissan CARE Anschlussgarantie, sagt Nissan bei einem Totalschaden „eine vorzeitige Vertragsauflösung mit anteiliger Kostenerstattung“ zu.

Beweise aus deinem Nissan

Ist dein Leaf der Baureihe ZE1 mit einem Unfalldatenspeicher (UDS) ausgestattet, zeichnet er laut Betriebsanleitung (Ausgabe 2023) bei „bestimmten Unfällen oder Beinaheunfällen“ Daten auf.

Gespeichert werden höchstens 10 Sekunden, unter anderem Geschwindigkeit, Lenkwinkel, Bremsschalter, Abstände zu anderen Fahrzeugen, die Position in der Fahrspur und „Kamerabilder vorn“.

Wer diese Daten auslesen darf und ob du die Kamerabilder bekommst, sagt die Leaf-Anleitung nicht.

Für den Qashqai (J12, Ausgabe 2024) schreibt Nissan: „Auf UDS-Daten wird nur nach Zustimmung des Fahrzeughalters oder -mieters zugegriffen, oder wenn der Zugriff von Rechts wegen erforderlich ist.“

Wenn dein Nissan geleast oder finanziert ist

Ist dein Nissan über Nissan Financial Services geleast oder finanziert, hat die Bank nach einem Schaden eigene Vorgaben. Nissan Financial Services ist ein Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland in Neuss. Bis August 2021 liefen diese Verträge unter den Marken Nissan Bank und Nissan Leasing.

Ihre Leasing- und Darlehensbedingungen haben wir auf nissanfs.de und nissan.de nicht gefunden. Was hier steht, stammt aus den FAQ der Bank, ihrem Formular zur Schadensmeldung und von nissan.de.

Die FAQ der Bank sagen: „Ein Unfall ist grundsätzlich und unverzüglich der Bank bzw. Leasinggesellschaft mitzuteilen.“ Dafür gibt es ein Online-Formular zur Schadensmeldung; nissan.de nennt es für finanzierte und geleaste Autos ausdrücklich.

Im Formular gibst du die Versicherung an, die den Schaden bearbeitet, und ob ein Totalschaden vorliegt. Bei einem Totalschaden lädst du dort das Gutachten hoch. Danach meldet sich die Bank laut FAQ „umgehend“ bei dir oder der Versicherung.

Die FAQ sagen: „Grundsätzlich sind notwendige Reparaturarbeiten in einem autorisierten bzw. vom Hersteller anerkannten Betrieb durchzuführen.“ Im Leasing bittet die Bank, „einen Nissan Händler mit der Reparatur“ zu beauftragen.

Wem eine Wertminderung zusteht, sagen FAQ und Formular nicht.

Am Ende eines Restwertleasings führt der Nissan Händler laut FAQ „ggf. eine Abrechnung über vorhandene Schäden oder Mängel durch“. Den Leasingrückgabe-Schutz, den die Bank anbietet, gibt es nicht „bei Schäden, die durch Unfälle oder Vandalismus verursacht wurden“.

Für den Totalschaden bietet die Bank eine GAP-Versicherung an. Zuerst zahlt laut nissan.de deine oder die gegnerische Versicherung „auf Basis des Wiederbeschaffungswerts laut Gutachten“. Hast du die GAP-Versicherung, zahlt sie zusätzlich einen festen Anteil am Kaufpreis, abhängig vom Zeitpunkt des Schadens.

Wo der andere versichert ist

Welche Versicherung deinen Schaden zahlt, hängt nicht von der Marke deines Autos ab, sondern davon, wo der Unfallgegner versichert ist. Für die meisten Kfz-Versicherer gibt es eine eigene Seite mit ihren Meldewegen: Versicherer im Überblick.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Warst du schuld, zahlt deinen eigenen Schaden höchstens deine Vollkasko. Was dabei an deinem Nissan besonders ist:

Hilfe von Nissan, wenn du schuld warst

Die Mobilitätsgarantie hilft auch nach einem Schaden, den du selbst verursacht hast. Abschleppziel und die offene Frage nach dem Ersatzwagen sind dieselben wie in Fall 1 unter „Hilfe von Nissan nach dem Unfall“.

Verweigern oder abbrechen darf die Nissan Assistance ihre Hilfe laut den Bedingungen von 2015, wenn der Fahrer den Vorfall „vorsätzlich oder grob fahrlässig“ verursacht hat. Die europäischen Bedingungen von 2020 nehmen Vorsatz und „extreme lack of care“ aus.

Nissan Autoversicherung

Die Nissan Autoversicherung ist ein Produkt von Nissan Financial Services, Geschäftsbereich der RCI Versicherungs-Service GmbH in Neuss. Risikoträger ist je nach Vertrag ein anderer Versicherer.

Möglich sind die Verti Versicherung AG (Seite zur Verti) oder die Garanta, die Nürnberger Allgemeine oder die Nürnberger Beamten Allgemeine in Nürnberg (Seite zur Nürnberger). Über den Versicherungspartner AutoProtect GmbH in Celle ist es die Zurich Gruppe Deutschland (Seite zur Zurich).

Im Schadensfall wendest du dich laut nissan.de „umgehend an Ihren Versicherer und an Ihr Nissan Autohaus“.

Die Produktblätter (Stand 01/2025) nennen eine Tarifoption für die Werkstatt: „Werkstatt Pro“ bei Verti, „Werkstatt Plus“ bei der Nürnberger. Beide stehen für „Reparatur in Ihrer Nissan Fachwerkstatt“ und eine günstigere Prämie.

Das Blatt zu AutoProtect nennt ebenfalls „Werkstatt Plus“, an anderer Stelle aber „Keine Werkstattbindung“. Was bei einer Reparatur außerhalb des Nissan-Netzes gilt, sagen die drei Produktblätter nicht.

Zwei Zusatzversicherungen von Nissan Financial Services gelten für selbst verschuldete Schäden. SECURPLUS zahlt bis 1.000 Euro für die Reparatur oder die Selbstbeteiligung der Vollkasko. Das Autotagegeld zahlt bis 300 Euro je Werkstatttag, höchstens fünf Tage.

Beide Beträge gelten laut nissan.de und Produktblatt (Stand 01/2025) für eine Reparatur im Nissan-Werkstattnetz; was sonst gilt, sagen die Unterlagen nicht.

Bist du woanders versichert, gilt dein eigener Vertrag. Für viele Kfz-Versicherer gibt es eine eigene Seite in unserer Übersicht.

Leasing und Finanzierung bei eigener Schuld

Was Nissan Financial Services nach jedem Schaden verlangt, steht in Fall 1 unter „Wenn dein Nissan geleast oder finanziert ist“. Im Formular der Bank gibst du bei eigener Schuld an, dass du „Unfallverursacher“ bist.

Ob du im Leasing eine Vollkasko haben musst, sagen die FAQ der Bank und die Leasing-Seite auf nissan.de nicht.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Deinen Schaden meldest du dann bei der Versicherung des anderen, wie in Fall 1 unter „Wo der andere versichert ist“ beschrieben. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • SOS-Notruf-Taste — Ruft laut nissan.de „direkt den Rettungsdienst“; die Nissan Assistance rufst du laut derselben Seite danach getrennt an.
  • Nissan MORE — Versicherung der Nissan International Insurance Ltd. in Malta für Antriebsteile, keine Herstellergarantie; MORE Plus schließt Schäden durch „Unfall“ und „Aufprall“ aus (AVB MORE Plus 3.3, Art. 7).
  • Mobilize Financial Services — Marke derselben Bank, der RCI Banque, für Renault und Dacia; Nissan-Verträge laufen unter Nissan Financial Services.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur Nissan Deutschland GmbH, zu Nissan Financial Services, zu Nissan-Händlern oder zu den Versicherern der Nissan Autoversicherung. Serviceangebote, Bedingungen und Vorgaben: Stand Oktober 2026, laut nissan.de, nissanfs.de, nissan-cdn.net, nissan.co.uk, mobilize-fs.de und den Assistance-Bedingungen (2015, 2020), Nissans Merkblatt zu Rechten und Pflichten und den Betriebsanleitungen von Leaf und Qashqai.

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.