Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.
Fall 1
Der andere war schuld
War der andere schuld, zahlt seine Kfz-Haftpflicht deinen Schaden. Was dabei an deinem Hyundai besonders ist:
Hilfe von Hyundai nach dem Unfall
Die Langzeit-Mobilitätsgarantie von Hyundai hilft auch, wenn ein anderer schuld war. Bei einem „Unfall“ unterscheiden ihre Bedingungen (Stand 01/2023) nicht nach Schuld. Einen Ausschluss bei fremder Schuld, eine Vorschussregel oder eine Abtretung deiner Ansprüche gegen den Unfallgegner enthalten sie nicht. Hast du für dieselben Leistungen auch „Erstattungsansprüche gegen Dritte“, bekommst du laut Ziff. 2 j insgesamt nicht mehr als den Gesamtschaden.
Die Langzeit-Mobilitätsgarantie folgt auf die Mobilitätsgarantie des Neuwagens, laut hyundai.com „ab dem 3., 6. bzw. 9. Fahrzeugjahr“. Du bekommst sie jeweils nach einer Wartung bei einem autorisierten Hyundai Service-Partner, wenn du sie dort anmelden lässt; das geht bis 200.000 km Laufleistung. Sie läuft 12 Monate oder 30.000 km, bei Modellen mit 24-monatigem Wartungsintervall gegen Aufpreis auch 24 Monate. Versicherer ist die ADAC Versicherung AG.
Vor der Langzeit-Mobilitätsgarantie gilt je nach Modell eine Mobilitätsgarantie nach dem Garantie- und Serviceheft, das deinem Auto beiliegt; bei heutigen Neuwagen sind das 2 Jahre. Online haben wir das Heft nicht gefunden. Für die 2-jährige Mobilitätsgarantie nennt hyundai.com „Unfallhilfe“ und eine Bergung bis 200 Euro; einen Mietwagen nennt die Seite nur „im Pannenfall“.
Was die Langzeit-Mobilitätsgarantie nach einem Schaden deckt, steht in Ziffer 2 d ihrer Bedingungen:
Mit „Unfall“ meinen die Bedingungen dabei ein Ereignis, das zu einem „sofortigen Liegenbleiben des Fahrzeuges“ führt.
Abgeschleppt wird „bis zum nächstgelegenen HYUNDAI Service-Partner“; ein anderes Ziel nennen die Bedingungen nicht. Die Bergung ist auf 200 Euro einschließlich Mehrwertsteuer begrenzt.
Mietwagen, Hotel und Weiterreise gehören nicht dazu. Diese Leistungen gibt es nur nach einer Panne.
Den Notruf der Langzeit-Mobilitätsgarantie musst du laut Bedingungen „unverzüglich und vor der Inanspruchnahme von Leistungen“ anrufen. Er ist rund um die Uhr erreichbar unter 069 380 767 214, aus dem Ausland unter 0049 69 380 767 214. Dieselbe Nummer nennt hyundai.com für die Mobilitätsgarantie des Neuwagens.
Organisierst du oder ein Dritter eine Leistung der Langzeit-Mobilitätsgarantie, etwa das Abschleppen, ohne vorher deren Zustimmung einzuholen, wird laut Ziff. 2 b „Versicherungsschutz … nicht gewährt“. Die Mobilitätsgarantie stellt dann nur den Kontakt zum Hyundai Service-Partner her oder organisiert Hilfe „auf Selbstzahlerbasis“.
Auch über die myHyundai App kannst du laut hyundai.com „bei einem Unfall oder einer Panne“ Hilfe anfordern. Wohin die Anfrage geht, sagt die Seite nicht.
Die SOS-Taste und der eCall verbinden laut Betriebsanleitung des INSTER (Modelljahr 2025) mit der „Notrufzentrale (PSAP, Public Safety Answering Point)“. Einen Notruf- oder Pannenruf-Dienst im Auto nennen die Nutzungsbedingungen von Bluelink (Version 8. September 2025) nicht.
Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.
Wer den Gutachter beauftragt
Nach einem Schaden verweist Hyundai dich an seine Werkstatt-Partner. Auf der Serviceseite von hyundai.com heißt es: „Du hattest einen Unfall oder eine Panne? … Dann bist du genau richtig bei deinem Hyundai Werkstatt-Partner.“
Ob nach einem Schaden ein Sachverständiger den Schaden feststellt und wer ihn beauftragt, sagen Service- und Garantieseite auf hyundai.com und die Bedingungen der Langzeit-Mobilitätsgarantie nicht. Einen Sachverständigen erwähnt nur die Serviceseite, und zwar für die Hauptuntersuchung.
Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die Versicherung des Unfallgegners im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.
Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst; ein Angebot von Hersteller oder Händler ist keine Pflicht.
Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.
Reparatur nach den Vorgaben von Hyundai
Ein eigenes Werkstattprogramm für Karosserie- und Lackschäden haben wir auf hyundai.com/de und hyundai.news/de nicht gefunden. In der Händlersuche von Hyundai tragen 485 von 497 Standorten das Merkmal „Service“ (unsere Zählung vom 8. Oktober 2026). Ein Merkmal für Karosserie- oder Lackarbeiten gibt es dort nicht.
Vorgaben für die Reparatur stehen in Hyundais Betriebsanleitungen. Die folgenden stammen aus der Anleitung des INSTER, Modelljahr 2025; die Anleitungen anderer Modelle haben wir dafür nicht einzeln geprüft.
Im selben Abschnitt verlangt die Anleitung Originalteile: Teile von Drittanbietern können „das elektrische System beschädigen“.
Das Eckradar des Totwinkel-Assistenten sitzt im hinteren Stoßfänger. Für diesen Bereich nennt die Anleitung „nur Originalteile“. Wurde der Radarsensor ersetzt oder repariert, rät sie, das Auto von einem Hyundai-Vertragshändler prüfen zu lassen. Nach einem Tausch oder einer Lackierung des Stoßfängers funktioniert der Assistent laut Anleitung möglicherweise nicht richtig.
Gurtstraffer sind laut Anleitung „nach jeder Aktivierung und jedem Unfall“ zu ersetzen. Ausgelöste Airbags lässt du nach Hyundais Empfehlung bei einem Hyundai-Vertragshändler ersetzen.
Eine Mattlackierung lässt sich laut Anleitung nicht nur im beschädigten Bereich ausbessern; nötig ist die „Reparatur der gesamten Komponente“. Instand gesetzte oder ersetzte Karosserieteile sollen mit Rostschutzmitteln behandelt werden.
Eine Kalibrierung von Radar oder Frontkamera nach einem Schaden erwähnen die Betriebsanleitungen von INSTER und KONA (Modelljahr 2025) nicht.
Freie Werkstätten verweist Hyundai auf hyundai.com an die „gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zur Reparatur und Wartung von Hyundai Fahrzeugen“.
Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.
Garantie nach der Unfallreparatur
Die Garantiebedingungen für Deutschland stehen laut Hyundai im Garantie- und Serviceheft, das deinem Auto beiliegt. Online haben wir es nicht gefunden. Was das Heft zu einem Schaden und seiner Reparatur sagt, können wir deshalb nicht wiedergeben; maßgeblich ist dein Heft.
Auf hyundai.com nennt Hyundai die Laufzeiten (Stand 8. Oktober 2026): meist 5 Jahre Fahrzeug- und Lackgarantie und 12 Jahre gegen Durchrostung, für die Hochvoltbatterie 8 Jahre oder 160.000 km. Es gelten jeweils die Bedingungen im Heft.
Eine Bedingung zur Reparatur steht in den öffentlichen Bedingungen der Langzeit-Mobilitätsgarantie. Sie leistet nicht, wenn ein Schaden durch „den Einbau von einem Ersatz- oder Zubehörteil entsteht, das nicht vom Hersteller für dieses Fahrzeug genehmigt ist“ (Ziff. 2 a).
Beweise aus deinem Hyundai
Der INSTER und der KONA (Modelljahr 2025) haben laut Betriebsanleitung einen Ereignisdatenrekorder (EDR). Er zeichnet nur in einer „nicht trivialen Unfallsituation“ auf, „in der Regel 30 Sekunden oder weniger“: etwa Geschwindigkeit, Gurte sowie Gas- und Bremspedal.
Neben dem Fahrzeughersteller können laut Anleitung auch andere die Daten lesen, etwa Strafverfolgungsbehörden. Nötig sind spezielle Ausrüstung und Zugang zum Auto. Wie du als Halter an die Daten kommst, sagt die Anleitung nicht.
Hat dein Hyundai Bluelink, schickt dessen Fahrzeugdiagnose laut Datenschutzhinweis (Version 8. September 2025) aktive Fehlercodes „von allen Steuergeräten“ mit der Fahrgestellnummer an die Hyundai Connected Mobility GmbH. Für in Deutschland gekaufte Autos ist die Hyundai Motor Deutschland GmbH dafür mitverantwortlich; sie erhält Daten „zum Zwecke der Kundenbetreuung und Wartung sowie der Produktentwicklung“. Eine Meldung nach einem Zusammenstoß nennen Datenschutzhinweis und Nutzungsbedingungen von Bluelink nicht.
Fahrzeugdaten nach dem EU Data Act fragst du als privater Nutzer per E-Mail an hcm.dataprotection@hyundai-europe.com an. Die Liste der verfügbaren Daten auf connected-mobility.hyundai.com nennt etwa Standort, Geschwindigkeit und Warnmeldungen, aber keine Daten zu Zusammenstößen oder Airbags.
Wenn dein Hyundai geleast oder finanziert ist
Unter dem Namen Hyundai gibt es zwei Leasinggeber. HYUNDAI Finance ist ein Geschäftsbereich der Hyundai Capital Bank Europe GmbH in Frankfurt. „Hyundai Leasing“ ist laut hyundai.com „ein Service der Allane SE“ in Garching, etwa beim All-in-Leasing für INSTER und i20. Wer dein Leasinggeber ist, steht in deinem Vertrag.
Öffentliche Leasingbedingungen von HYUNDAI Finance haben wir nicht gefunden. Was hier zur Bank steht, stammt aus ihrem „Unfallmeldebogen“, ihrem Leasingleitfaden (Stand 04/2024) und ihrer Fahrzeugbewertung für die Rückgabe (Stand 01.08.2023).
Einen Schaden meldest du der Bank mit diesem Bogen an kundenservice@hyundaifinance.de oder im Kontaktformular für Bestandskunden auf hyundaifinance.de. Liegt die Schuld „vollständig beim Unfallgegner“, ist das dort ein „Haftpflichtschaden“, und du gibst seine Versicherung an. Eine Frist nennt der Bogen nicht.
Hast du ein Gutachten erstellen lassen, bittet die Bank um eine Kopie. Ab welcher Schadenshöhe sie eines erwartet, sagt der Bogen nicht.
Eine Pflicht, in der Vertragswerkstatt reparieren zu lassen, steht in diesen Unterlagen nicht. Die Bank „empfiehlt“ es im Leasingleitfaden, weil je nach Schaden auch nach einer Reparatur eine Wertminderung bleiben kann (Leitfaden, PDF-S. 4).
Dort steht auch: „Reparaturen müssen immer nach den Richtlinien von Hyundai Motor Deutschland durchgeführt werden.“ Arbeiten, die davon abweichen, können laut Leitfaden bei der Rückgabe „zu erheblichen Wertminderungen oder sogar zu einem Garantieverlust führen“.
Bei der Rückgabe bewertet TÜV SÜD das Auto für die Bank. Laut Fahrzeugbewertung sind „sach- und fachgerecht ausgeführte Instandsetzungen“ akzeptabel, „Unfallschäden jeglicher Art“ nicht (Fahrzeugbewertung, S. 15).
Jede Instandsetzung musst du „ohne Aufforderung spätestens bei Fahrzeugrückgabe“ angeben und mit Rechnungen oder Gutachten belegen (Fahrzeugbewertung, S. 7).
Wem eine Wertminderung zusteht und was bei einem Totalschaden mit dem Vertrag geschieht, sagen Bogen, Leitfaden und Fahrzeugbewertung nicht. Leitfaden und Fahrzeugbewertung betreffen das Leasing; die Rückgabe-Hinweise des Leitfadens gelten laut Leitfaden auch für die „HYUNDAI 3-Wege-Finanzierung“. Der Bogen unterscheidet nicht zwischen Leasing und Finanzierung.
Für einen Totalschaden oder Diebstahl bietet die Bank Zusatzversicherungen der CNP Santander Insurance Europe DAC an. Der „HYUNDAI Finance Leasingschutz“ begleicht „die Differenz zwischen dem aktuellen Wiederbeschaffungswert und den noch ausstehenden Leasingraten“. Für Finanzierungen zahlt „HYUNDAI Finance Safe Plus“ laut Bank „die Differenz zwischen dem Fahrzeugwert am Tag des Unfalls oder Diebstahls und dem Kaufpreis“.
Die Allane SE veröffentlicht auf allane.de allgemeine Geschäftsbedingungen für das Leasing von Kraftfahrzeugen (Stand Juli 2026). Die AGB nennen Hyundai nicht. Ob sie für deinen Vertrag über Hyundai Leasing gelten, steht in deinem Vertrag.
Laut diesen AGB zeigst du jeden Schaden „unabhängig von der Frage des Verschuldens unverzüglich“ dem Leasinggeber an (Ziff. 13.4).
Deine fahrzeugbezogenen Ansprüche gegen den Schädiger und seinen Versicherer trittst du nach Ziff. 13.2 schon mit dem Vertrag an den Leasinggeber ab. Ausgenommen sind etwa Ansprüche wegen Nutzungsausfall oder Mietwagen. Entschädigungen für Schäden am Fahrzeug und für eine Wertminderung stehen dem Leasinggeber zu (Ziff. 13.5 und 13.7).
Fließt der Schaden in die Bewertung bei der Rückgabe ein, berücksichtigt der Leasinggeber eine erhaltene Entschädigung für Wertminderung zu deinen Gunsten (Ziff. 13.8).
Laut Ziff. 13.6 wird „durch einen autorisierten, vom Leasinggeber zu benennenden Reparatur-Fachbetrieb“ repariert. Lässt du in einer Werkstatt reparieren, die der Leasinggeber nicht autorisiert hat, schuldest du eine Bearbeitungspauschale; Notfälle sind ausgenommen (Ziff. 13.6).
Wird nach Gutachten oder Kalkulation abgerechnet und liegt der Betrag über den tatsächlichen Reparaturkosten, steht der Überschuss dem Leasinggeber zu (Ziff. 13.6).
Zahlt ein Versicherer oder Dritter einen Schaden nicht oder nicht voll, kann der Leasinggeber laut Ziff. 13.7 die Reparaturkosten von dir verlangen. Ab 1.000 Euro netto Schadenshöhe kommt eine Wertminderung von 20 Prozent der Reparaturkosten dazu; der Leasinggeber darf eine höhere, du eine geringere nachweisen.
Kostet die Reparatur mehr als 60 Prozent des Netto-Wiederbeschaffungswerts oder liegt ein Totalschaden vor, können beide Seiten den Vertrag kündigen (Ziff. 13.9). Das geht innerhalb von drei Wochen „nach Kenntnis vom Vorliegen dieser Voraussetzungen“ zum Ende eines Vertragsmonats.
Nach einer solchen Kündigung schuldest du laut Ziff. 13.9 den höheren Wert von Barwert und Wiederbeschaffungswert. Versicherungsentschädigung und Verwertungserlös werden angerechnet; für „eine eventuelle Unterdeckung“ haftet der Leasingnehmer.
Wo der andere versichert ist
Welche Versicherung deinen Schaden zahlt, hängt nicht von der Marke deines Autos ab, sondern davon, wo der Unfallgegner versichert ist. Für die meisten Kfz-Versicherer gibt es eine eigene Seite mit ihren Meldewegen: Versicherer im Überblick.
Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.
Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.
Wie wir dir helfen
Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.
Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.
Warst du schuld, zahlt deinen eigenen Schaden höchstens deine Vollkasko. Langzeit-Mobilitätsgarantie, Reparaturvorgaben und Leasingpflichten aus Fall 1 gelten auch dann; dazu kommt Folgendes:
Versicherung über HYUNDAI Finance und Hyundai Leasing
Über die Bank HYUNDAI Finance gibt es die „HYUNDAI Finance Kfz-Versicherung Plus“. Versicherer ist laut hyundaifinance.de die Verti Versicherung AG in Teltow, und es gelten deren Allgemeine Versicherungsbedingungen (AKB).
Wie du der Verti einen Schaden meldest und was in ihrer Kasko gilt, steht auf unserer Seite Unfall mit der Verti.
Eine Werkstattbindung nennt die Produktseite auf hyundaifinance.de nicht.
Beim All-in-Leasing von Hyundai Leasing, etwa für INSTER und i20, steckt im Leasingbeispiel eine abwählbare „Kfz-Versicherung“ in der Monatsrate. Laut den Leasingbeispielen auf hyundai.com hat sie 1.000 Euro Selbstbeteiligung (Angebote gültig bis 31.12.2026). Den Versicherer nennt hyundai.com nicht.
Eine Vollkasko ist bei beiden Pflicht. „Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung“, heißt es in den Leasingbeispielen von HYUNDAI Finance und von Hyundai Leasing auf hyundai.com.
Im „Unfallmeldebogen“ von HYUNDAI Finance kreuzt du dann „Kaskoschaden“ an. So nennt die Bank einen Schaden, bei dem die Schuld „ganz oder teilweise“ bei dir liegt.
Gelten für deinen Vertrag die Leasing-AGB der Allane SE, darf die Selbstbeteiligung der Vollkasko höchstens 1.000 Euro je Schadensereignis betragen. Dazu kommt eine GAP-Versicherung, und eine Versicherung mit Werkstattbindung schließt du nicht ab (Ziff. 13.1).
Wenn dich nur eine Mitschuld trifft
Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.
Deinen Schaden meldest du dann bei der Versicherung des anderen, wie in Fall 1 unter „Wo der andere versichert ist“ beschrieben. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.
Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.
Nicht verwechseln mit
Service-Hotline von Hyundai — So heißen auf hyundai.com zwei Nummern. Die allgemeine Kundenbetreuung unter +49 (0)69 380767 - 211 ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar; für die Mobilitätsgarantie gilt die Endziffer 214.
Neuwagenanschluss-Reparaturkostenversicherung — Versicherung der Real Garant Versicherung AG für das 6. bis 8. Jahr, keine Herstellergarantie; Schäden „durch Unfall“ schließt sie aus (Teil A § 3).
Kia — Schwestermarke mit eigener Seite, 1998 von Hyundai übernommen; KIA Finance ist wie HYUNDAI Finance ein Geschäftsbereich der Hyundai Capital Bank Europe GmbH.
Genesis — Premiummarke, die Hyundai 2008 eingeführt hat, mit eigener Gesellschaft in Offenbach, eigener Pannenhilfe „Roadside Assistance“ und Garantiearbeiten nur bei „offiziellen Genesis Servicepartnern“.
LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur Hyundai Motor Deutschland GmbH, zur Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HYUNDAI Finance), zur Allane SE, zur ADAC Versicherung AG oder zu Hyundai-Händlern. Serviceangebote, Bedingungen und Vorgaben: Stand Oktober 2026, laut hyundai.com, dmassets.hyundai.com, ownersmanual.hyundai.com, connected-mobility.hyundai.com, hyundai.news, hyundaifinance.de, allane.de, kiafinance.de, genesis.com und den Bedingungen der Hyundai Langzeit-Mobilitätsgarantie (Stand 01/2023), den Leasingunterlagen von HYUNDAI Finance und den Leasing-AGB der Allane SE (Stand Juli 2026).
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1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
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