Ein Schaden aus der eigenen Kaskoversicherung läuft nach den AKB, nicht nach Deliktsrecht — mit Weisungsrecht des Versicherers und eigener Selbstbeteiligung. Wir dokumentieren Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert prüffähig, als Grundlage für die Reparaturkostenübernahme durch deine Kasko.
Vom Termin bis zur prüffähigen Ausfertigung — Werkzeit, kein Versprechen zur Kasko-Entscheidung.
SB
Selbstbeteiligung bleibt
Dein vertraglicher Eigenanteil wird von der Entschädigung abgezogen — meist gestaffelt zwischen 150 und 1.000 €, unabhängig vom Gutachten.
AKB
Weisungsrecht der Kasko
Die Kaskoversicherung kann Gutachter und teils die Werkstatt vorgeben; ab welcher Schadenhöhe du mitentscheidest, regelt dein Vertrag.
3
Standorte
Prüfstellen für die Begutachtung deines Fahrzeugs — Termin nach Absprache mit deiner Kasko.
Was im Kaskogutachten steht.
Zwölf Positionen, an denen sich eine vollständige von einer unvollständigen Kasko-Abrechnung unterscheidet.
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12.
Positionen, die deinen Kaskoschaden vollständig dokumentieren.
Von Reparaturkosten über Wiederbeschaffungswert bis zur Fahrzeugidentität — jede Position methodisch hergeleitet und gegenüber deiner Kaskoversicherung nachvollziehbar belegt.
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01
Audatex/DAT · Markenwerkstatt-Sätze
Reparaturkosten
Kalkuliert nach Audatex oder DAT zu Markenwerkstatt-Sätzen — Basis für die Reparaturkostenübernahmebestätigung deiner Kasko.
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Audatex/DAT · Schwacke-Referenz
Wiederbeschaffungswert
Marktwert eines gleichwertigen Fahrzeugs am Schadentag, plausibilisiert über die Schwacke- bzw. DAT-Referenzdatenbank.
03
regional · 3 Angebote
Restwert
Ermittelt über mindestens drei regionale Angebote, häufig über Restwertbörsen wie Autoonline, CarTV oder WinValue.
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WBW abzüglich Restwert
Wiederbeschaffungsaufwand
Die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert — Grundlage der Totalschadenabrechnung, auch im Kaskofall.
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AKB-Staffel
Selbstbeteiligung
Dein vertraglich vereinbarter Eigenanteil wird von der Entschädigung abgezogen — unabhängig vom Ergebnis des Gutachtens.
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Wertsteigerung durch neue Teile
Neu-für-Alt-Abzug
Werden abgenutzte Bauteile durch neue ersetzt, rechnet die Kasko den Vorteil gegen — wir berücksichtigen ihn schon in der Kalkulation.
07
Neuwagen-Kaskoklausel
Neuwertentschädigung
Bei jungen Fahrzeugen, meist bis sechs bis zwölf Monate, zahlt die Kasko den Neupreis statt des Zeitwerts.
08
Lackschichtdicke · Farbton
Vorschaden-Abgrenzung
Lackschichtdickenmessung und Farbton-/Lackmusterabgleich trennen den gemeldeten Schaden von älteren Beschädigungen. Passt zusätzlich der Kilometerstand nicht ins Bild, prüfen wir den Verdacht auf Tachomanipulation gesondert.
09
verdeckte Elektronikschäden
OBD-Fehlerspeicherauslesung
Deckt verdeckte Elektronikschäden auf, etwa nach Marderbiss oder Wassereintritt.
10
Struktur-/Anstoßverdacht
Karosserie- und Richtbankvermessung
Karosserievermessung und Hebebühnen-Unterbodencheck bei Verdacht auf Struktur- oder Anstoßschäden.
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VIN-Abgleich · Papiere
Fahrzeugidentität
VIN-/Fahrgestellnummer-Abgleich mit den Fahrzeugpapieren und der Selbstauskunft des Halters bei Diebstahl- oder Totalschadenverdacht — inklusive Schlüssel- und Wegfahrsperren-Nachweis.
12
Beweissicherung
Fotodokumentation
Fotodokumentation mit Maßstab sichert den Schadenzustand für deine Kaskoversicherung.
So läuft dein Kaskogutachten ab.
Du tust nur einen.
1
Schaden bei der Kasko melden
Schadenanzeige telefonisch oder über das Online-Formular deiner Kaskoversicherung, mit Schadennummer als Referenz für die weitere Kommunikation.
Tag 0
2
Begutachtung mit Schadenaufnahme
Einen freien Sachverständigen darfst du immer beauftragen — ob die Kasko die Kosten trägt oder einen eigenen Prüfer schickt, richtet sich nach Vertrag und Schadenhöhe. Wir klären vorab, was in deinem Fall gilt.
je nach Schadenhöhe
Gutachten + Reparaturkostenübernahme
Das prüffähige Gutachten als PDF und in Ausfertigung geht an den Schadensachbearbeiter deiner Kasko — Grundlage für die Reparaturkostenübernahmebestätigung vor Werkstattbeauftragung.
meist in 24 h
Was wir beim Kaskogutachten mit organisieren.
a
Abschleppdienst.
Bergung, Transport zur Werkstatt oder Prüfstelle und Verwahrkosten über unseren 24/7-Partner — dokumentiert und ins Kaskogutachten aufgenommen. Bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen direkt zur Prüfstelle.
b
Mietwagen auf Wunsch.
Anders als beim Haftpflichtschaden ist ein Mietwagen im reinen Kaskofall kein automatischer Anspruch. Auf Wunsch vermitteln wir trotzdem einen passenden Ersatzwagen — die Kostenübernahme klärst du vorab mit deiner Kaskoversicherung.
c
Sachverständigenverfahren.
Weichen deine Einschätzung und die deiner Kasko erheblich voneinander ab, koordinieren wir ein Gegengutachten oder das Sachverständigenverfahren nach AKB mit Obmann. Bei Bedarf vermitteln wir zusätzlich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht — mandatiert wird direkt bei ihm, nicht über uns.
Kaskofall oder Haftpflichtfall.
Welcher Weg für deinen Schaden gilt, entscheidet nicht das Gutachten, sondern die Haftungslage. Beide Wege sind regulär — sie unterscheiden sich darin, wer den Sachverständigen bestimmt, nach welcher Grundlage abgerechnet wird und was am Ende von der Entschädigung abgeht. Ist die Haftung noch ungeklärt oder liegt Teilschuld vor, laufen beide Stränge eine Zeit lang parallel.
KaskofallDein eigener Vertrag, nach AKB
HaftpflichtfallDie Gegenseite haftet, nach § 249 BGB
Wann dieser Weg gilt
Es gibt keinen haftenden Dritten — selbst verursacht, Verursacher unbekannt oder ein Ereignis aus dem Teilkasko-Katalog wie Hagel, Sturm, Wild oder Diebstahl.
Ein anderer hat den Schaden verursacht und haftet dafür — die Regulierung läuft über dessen KFZ-Haftpflichtversicherung.
Wer den Sachverständigen bestimmt
Die AKB können ein Weisungsrecht deines Versicherers vorsehen; ab welcher Schadenhöhe du selbst beauftragst, steht in deinem Vertrag.
Du wählst als Geschädigter immer frei. Von der Schadenhöhe hängt nur ab, ob das Gutachten als erforderliche Schadensposition erstattet wird — bei ganz kleinen Schäden kann ein Kostenvoranschlag genügen. Eine feste gesetzliche Grenze dafür gibt es nicht.
Was von der Entschädigung abgeht
Deine Selbstbeteiligung, meist gestaffelt zwischen 150 und 1.000 €. Beim Vollkaskoschaden kommt je nach Vertrag eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt dazu, bei Teilkasko in der Regel nicht.
Soweit die Gegenseite haftet, keine Selbstbeteiligung und keine Rückstufung in deinem eigenen Vertrag.
Unterm Strich
Im Kaskofall zählt, was am Fahrzeug steht, bevor abgerechnet wird.
Im Kaskofall rechnet dein eigener Versicherer nach den AKB ab — mit Selbstbeteiligung und, je nach Vertrag, mit Rückstufung. Eine eigene Erfassung hält Schadenumfang, Werte und Zustand unabhängig fest, bevor über die Entschädigung gesprochen wird; ob und ab welcher Schadenhöhe du selbst beauftragst, steht in deinem Vertrag. Die Balkenlängen veranschaulichen den Umfang der dokumentierten Punkte, keine Auszahlungs- oder Erfolgsquote.
Mit eigener Dokumentation im KaskofallUmfang, Werte und Zustand selbst erfasst
Nur mit Prüfbericht des VersicherersUmfang nach dessen Erfassungsauftrag
Das Honorar folgt derselben Trennung. Im Haftpflichtfall trägt es die gegnerische Versicherung entsprechend ihrer Haftung als eigene Schadensposition nach § 249 BGB — bei voller Haftung für dich kostenfrei. Im Kaskofall ist die Erstattung nicht automatisch: Sie richtet sich nach deinen AKB und danach, ob die Zuziehung eines Sachverständigen geboten oder vom Versicherer verlangt war. Wir nennen dir den Festpreis vorab und ordnen ein, was in deinem Fall realistisch ist. Für den häufigsten Teilkaskofall — Hagelschaden — gilt dieselbe Logik mit eigener Kalkulationsgrundlage.
Kosten & Abrechnung
KFZ-Kaskogutachten · Honorar nach Aufwand
Grundlage
AKB
SB
bleibt bei dir
Deine Selbstbeteiligung zieht die Kaskoversicherung unabhängig vom Gutachten ab — meist gestaffelt zwischen 150 und 1.000 €.
Grundlage
AKB
Vertrag, nicht § 249 BGB
Honorar
Festpreis vorab
Kurz- oder Vollgutachten
Erstattung
im Einzelfall
Nicht automatisch wie bei Haftpflicht
Gutachten fertig
meist in 24 Stunden
Antwort meist am selben Tag
Kurz fragen kostet nichts.
Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.
1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.