Gerichts­gutachten.

Ein KFZ-technischer oder wertmäßiger Sachverhalt wird erst zum Fall für ein Gerichtsgutachten, wenn zwei Parteien sich nicht mehr einig sind. Für alle drei Wege stehen wir als Sachverständige bereit — den Weg selbst bestimmt aber nicht der Gutachter: Im Zivilprozess wählt und bestellt das Gericht den Sachverständigen (§ 404 ZPO), vorschlagen können ihn die Parteien (§ 404 Abs. 4 ZPO). Beim vertraglichen Schiedsgutachten nach §§ 317 bis 319 BGB benennen ihn die Parteien selbst; das Gegengutachten beauftragst du direkt bei uns — es überprüft ein bereits vorliegendes Gutachten der Gegenseite fachlich.

24h
Gutachten fertig

Bei frei beauftragtem Schieds- oder Gegengutachten — im gerichtlichen Verfahren setzt das Gericht die Frist zur Gutachtenerstattung selbst (§ 411 ZPO).

3
Wege zur Klärung

Gerichtsgutachten im Zivilprozess, Schiedsgutachten nach §§ 317–319 BGB oder Gegengutachten zu einem vorliegenden Erstgutachten.

§404
Sachverständigenauswahl

Das Gericht bestellt vorrangig einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, sofern für das Fachgebiet einer zur Verfügung steht.

3
Standorte

Prüfstellen für die Begutachtung deines Fahrzeugs oder die Aktenprüfung — Termin nach Absprache.

Was Gerichts-, Schieds- und
Gegengutachten umfassen.

Zwölf Bausteine aus Gerichtsverfahren, Schiedsgutachten und Gegengutachten — von der Bestellung bis zur fachlichen Überprüfung.

12.
Bausteine, die ein Gerichts-, Schieds- oder Gegengutachten prüffähig machen.

Von der Bestellung im Zivilprozess über die vertragliche Schiedsgutachtenabrede bis zur fachlichen Überprüfung eines bereits vorliegenden Erstgutachtens — häufig ein Schadensgutachten der Gegenseite oder ein Befund zu Reparaturmängeln.

seitlich scrollen
01
§§ 358, 359 ZPO

Beweisbeschluss

Das Gericht ordnet die Begutachtung an und bezeichnet die zu beweisenden Tatsachen sowie den Sachverständigenbeweis als Beweismittel.

02
§ 403 ZPO · Beweisantritt

Beweisfrage

Die Partei benennt das Beweisthema, das Gericht formuliert daraus die eigentliche Frage, die der Sachverständige klärt.

03
vor Beauftragung

Kostenvorschuss

Ohne Einzahlung durch die beweisbelastete Partei bleibt der Beweisbeschluss unbearbeitet liegen.

04
§ 404 ZPO

Sachverständigen­auswahl

Vorrang für den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, sofern für das Fachgebiet einer zur Verfügung steht.

05
§ 411 ZPO

Schriftliches Gutachten

Nach gerichtlicher Fristsetzung erstattet — mit dem Recht jeder Partei auf mündliche Erläuterung im Termin.

06
§§ 406, 407a ZPO

Befangenheits­prüfung

Der Sachverständige prüft und zeigt selbst an, ob Sachkunde und Neutralität für das Fachgebiet gegeben sind; jede Partei kann ihn ablehnen.

07
§§ 317–319 BGB

Schieds­gutachten­abrede

Eine strittige Tatsache wird von einem neutralen Dritten festgestellt — bindend, außer die Feststellung ist offenbar unbillig (§§ 317–319 BGB).

08
§ 84 VVG · Kasko

Obmann­verfahren

Einigen sich die beiden von den Parteien benannten Sachverständigen nicht, entscheidet ein gemeinsam bestimmter Obmann verbindlich.

09
Gegengutachten

Plausibilitäts­prüfung

Passen die angesetzten Positionen, Stundenverrechnungssätze und Ersatzteilpreise des Erstgutachtens zum tatsächlichen Schadenbild?

10
erneute Befundaufnahme

Zweit­besichtigung

Reicht der Aktenbefund nicht aus, folgt eine erneute Untersuchung am Fahrzeug mit Vergleichskalkulation und Fotoabgleich.

11
Termin · § 411 ZPO

Mündliche Erläuterung

Jede Partei kann den Sachverständigen im Termin anhören und ergänzende Fragen stellen — fester Verfahrensbestandteil, kein Kulanzangebot.

12
§ 412 ZPO

Ober- und Ergänzungs­gutachten

Bleibt das Erstgutachten unzureichend, widersprüchlich oder geht es von falschen Tatsachen aus, holt das Gericht ein neues Gutachten ein.

Aktenprüfung und Begutachtung des Fahrzeugs

So läuft dein
Gerichtsgutachten ab.

Du tust nur einen.

1

Unterlagen einreichen

Schick uns den Beweisbeschluss vom Gericht, die Schiedsgutachtenabrede zwischen den Parteien oder das Gutachten der Gegenseite, das überprüft werden soll — direkt über dich, deinen Rechtsanwalt oder das Gericht.

Tag 0
2

Einordnung und Aktenprüfung

Wir ordnen den Fall in eines der drei Verfahren ein und prüfen die Unterlagen: die Beweisfrage im Gerichtsverfahren, die Schadenkalkulation beim Gegengutachten oder die Feststellung im Schiedsgutachten. Reicht die Aktenlage nicht aus, folgt eine Zweitbesichtigung am Fahrzeug.

je nach Verfahren

Gutachten, Stellungnahme oder Erläuterung

Je nach Verfahren geht das schriftliche Gutachten ans Gericht, die Stellungnahme zum Gegengutachten an dich oder deinen Anwalt — oder wir erläutern das Ergebnis im Gerichtstermin mündlich, wenn eine Partei das beantragt.

nach Fristsetzung

Privatgutachten oder
Gerichtsgutachten.

Zwei grundsätzlich verschiedene Wege, einen strittigen Sachverhalt klären zu lassen. Sie unterscheiden sich darin, wer den Sachverständigen auswählt, wer die Vergütung trägt und welchen Beweiswert das Ergebnis später hat.

Privatgutachten Schieds- oder Gegengutachten, frei beauftragt
Gerichtsgutachten Bestellung durch das Prozessgericht
Wer beauftragt
Auftraggeber direkt: du, dein Rechtsanwalt oder die Streitparteien per Schiedsgutachtenabrede.
Das Prozessgericht per Beweisbeschluss (§§ 358, 359 ZPO).
Sachverständigen­auswahl
Frei gewählt durch den Auftraggeber.
Vom Gericht bestellt — mit Vorrang für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, sofern verfügbar (§ 404 ZPO).
Wer bezahlt
Der Auftraggeber zahlt das vereinbarte Honorar direkt.
Vergütung nach § 413 ZPO i. V. m. dem JVEG, zunächst aus dem gerichtlich angeforderten Kostenvorschuss.
Steuerung des Auftrags
Der Auftraggeber legt die Fragestellung fest.
Das Gericht steuert Art und Umfang der Begutachtung (§ 404a ZPO).
Beweiswert
Parteivortrag — qualifiziert, aber kein Sachverständigenbeweis.
Sachverständigenbeweis ohne eigene Bindungswirkung — das Gericht würdigt ihn nach § 286 ZPO frei.
Ablehnung/Wechsel
Jederzeit frei — ein anderer Gutachter kann ohne Verfahren beauftragt werden.
Nur über das Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (§ 406 ZPO).

Unterm Strich

Im Verfahren wirkt,
was belegt in der Akte liegt,
nicht was erinnert wird.

Ob ein Sachverhalt trägt, entscheidet sich an den Anknüpfungstatsachen: Fotos, Messwerte und die Herkunft jeder Angabe, nachvollziehbar für Gericht und Gegenseite. Das Gericht würdigt das Ergebnis nach § 286 ZPO frei — je vollständiger die Grundlage dokumentiert ist, desto weniger bleibt dabei offen. Die Balkenlängen veranschaulichen den Umfang der dokumentierten Punkte, keine Auszahlungs- oder Erfolgsquote.

Mit gerichtsfester Dokumentation Anknüpfungstatsachen belegt und nachprüfbar
Mit lückenhafter Aktenlage einzelne Punkte bleiben unbelegt

§ 404 ZPO — Vorrang öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bei der gerichtlichen Auswahl. Welcher Weg für deinen Fall passt, hängt vom Streitstand ab: Läuft bereits ein Zivilprozess, ist der gerichtliche Weg vorgegeben; außergerichtlich lässt sich eine Schiedsgutachtenabrede oder ein Gegengutachten frei vereinbaren. Ist noch nichts anhängig und droht der Befund verloren zu gehen, ist die Beweissicherung der frühere und günstigere Weg. Wir ordnen deinen Fall ein, bevor du dich festlegst.

LexUp GmbH LexUp GmbH
Was es kostet
Gerichts-, Schieds- & Gegengutachten · Vergütung nach Verfahren
Grundlage
§ 413 ZPO
JVEG
-Sätze
Beim Gerichtsgutachten wird der gerichtlich bestellte Sachverständige nach § 413 ZPO i. V. m. dem JVEG vergütet — feste gesetzliche Stundensätze, unabhängig vom freien Markt. Gezahlt wird zunächst aus dem Kostenvorschuss, am Ende trägt sie im Rahmen der Kostenentscheidung die unterlegene Partei.
Gerichtsgutachten
JVEG-Sätze
Aus Kostenvorschuss, trägt am Ende die unterlegene Partei
Schiedsgutachten
vereinbart
Meist hälftig; in der Kasko zahlt am Ende mehr, wer weiter danebenlag
Gegengutachten
Auftraggeber
Erstattung nur im Einzelfall
Grundlage
§ 413 ZPO i. V. m. JVEG
Antwort meist am selben Tag

Kurz fragen kostet
nichts.

Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.