Der Zeitwert bezeichnet den Wert eines Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt — hier: unmittelbar vor dem Unfall, im Zustand von damals, ohne die Marge, die ein Händler beim Weiterverkauf aufschlagen würde. Er ist eine betriebswirtschaftliche Größe, und genau deshalb wird er im Schadenrecht gern falsch verwendet.

Der entscheidende Punkt: Der Zeitwert ist nicht die Abrechnungsgrundlage. Maßgeblich ist im Haftpflichtschaden der Wiederbeschaffungswert — also das, was du bei einem seriösen Händler für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen müsstest. Weil der maßgebliche Beschaffungsmarkt bei gängigen Fahrzeugen der Handel ist, enthält er dessen Marge und liegt in aller Regel höher — bei einem Mittelklassewagen oft um 1.500 bis 2.500 Euro. Nur wo ein Fahrzeug im Handel gar nicht mehr angeboten wird, ist der Privatmarkt maßgeblich, und dann fällt der Abstand weg.

Kommt ein Versicherer mit dem Zeitwert, rechnet er dich systematisch niedriger — mit einer Zahl, die auf den ersten Blick seriös klingt, weil sie aus der Fahrzeugbewertung stammt. Nur beantwortet sie eine andere Frage: nicht, was dich Ersatz kostet, sondern was das Auto beim Verkauf gebracht hätte.

Hinzu kommt, dass „Zeitwert“ nicht einheitlich definiert ist. Je nach Zusammenhang meint er den Händlereinkaufswert, den Privatverkaufswert oder einen Buchwert aus der Buchhaltung. Auch in der Kaskoversicherung gilt er nur, wenn dein Vertrag ihn ausdrücklich definiert — die Musterbedingungen stellen ansonsten ebenfalls auf den Wiederbeschaffungswert ab. Wer mit dem Zeitwert argumentiert, sollte deshalb zuerst sagen, welchen Wert er genau meint und woher die Definition stammt.

Nicht verwechseln mit

  • Wiederbeschaffungswert — Die maßgebliche Größe im Totalschaden, inklusive Händlermarge.
  • Restwert — Der Wert nach dem Schaden — der Zeitwert beschreibt den Zustand davor.
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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.