Kauft ein Händler ein gebrauchtes Auto von einer Privatperson, kann er beim Weiterverkauf keine Umsatzsteuer aus dem Einkauf geltend machen — es wurde ja keine ausgewiesen. Das Umsatzsteuergesetz erlaubt ihm deshalb, nur seine Handelsspanne zu versteuern statt des vollen Verkaufspreises. Das ist die Differenzbesteuerung.

Für dich wird das beim Totalschaden relevant. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den du für ein gleichwertiges Fahrzeug bezahlen müsstest — und darin steckt genau so viel Umsatzsteuer, wie beim tatsächlichen Kauf anfallen würde. Wird dein Modell am Markt typischerweise differenzbesteuert gehandelt, sind das nicht 19 Prozent, sondern nur der Steueranteil auf die Händlermarge: meist rund 2 bis 3 Prozent des Kaufpreises.

Welche Regel gilt, hängt vom Fahrzeug ab, nicht vom Wunsch einer Seite. Junge Fahrzeuge aus Leasingrückläufen oder Firmenflotten laufen fast immer regelbesteuert mit voller Umsatzsteuer; ältere Fahrzeuge, die aus Privathand in den Handel kommen, überwiegend differenzbesteuert. Der Sachverständige stellt fest, wie dein Modell in deiner Region gehandelt wird, und weist es im Gutachten aus.

Praktisch heißt das: Eine Kürzung mit dem Hinweis auf Differenzbesteuerung ist nicht automatisch falsch — aber sie muss zum Fahrzeug passen. Bei einem drei Jahre alten Wagen mit Leasinghistorie ist sie es in der Regel nicht. Und ersetzt wird die Steuer ohnehin nur, soweit sie bei deiner tatsächlichen Ersatzbeschaffung anfällt.

Antwort meist am selben Tag

Kurz fragen kostet
nichts.

Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.