Der methodische Unterschied erklärt einen guten Teil des Abstands. Fraunhofer erhebt anonym und in zwei getrennten Studien: einer Telefonbefragung der Vermietstationen in Deutschland und einer Internetstudie bei den sechs großen Anbietern. In beiden wird mit einigen Tagen Vorlauf angefragt und für gestaffelte Mietdauern erhoben. Schwacke erhebt offen bei den Vermietern und bildet die Preise ab, die am Schalter verlangt werden. Beides misst den Markt, nur eben unterschiedliche Ausschnitte davon — anonym erfragte Tarife fallen regelmäßig niedriger aus als offen gemeldete.

Die Kritik am Fraunhofer-Ansatz setzt bei der Anmietsituation an: Nach einem Unfall wird der Ersatzwagen sofort gebraucht — häufig ohne Kreditkarte, ohne Kaution, mit unklarer Mietdauer und unklarem Rückgabeort. Fraunhofer selbst hält den Preisunterschied zwischen Sofortanmietung und Vorlauf für gering; die Gegenseite bestreitet, dass die erhobenen Tarife für einen Unfallgeschädigten überhaupt erreichbar waren. Umgekehrt lautet der Vorwurf gegen Schwacke, die offene Befragung lade die Vermieter dazu ein, hohe Werte zu melden. Welche Liste maßgeblich ist, ist bis heute umstritten und wird von Gericht zu Gericht anders gehandhabt.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der ortsübliche Normaltarif zu erstatten ist und die Gerichte ihn nach § 287 ZPO schätzen dürfen — ausdrücklich auch anhand von Listen; welche das ist, hat er den Instanzgerichten überlassen. Viele Kammern bilden deshalb das arithmetische Mittel aus beiden Erhebungen, die sogenannte Fracke-Methode.

Praktisch heißt das: Ein Kürzungsschreiben, das allein auf Fraunhofer verweist, ist kein Urteil, sondern eine Positionierung. Wer konkrete Angebote aus seiner Region zum Unfallzeitpunkt vorlegt, argumentiert stärker als jede Liste.

Entscheidend ist nicht die Liste, sondern ob der erhobene Tarif für dich in deiner Lage überhaupt erreichbar war. Viele Gerichte mitteln deshalb beide Erhebungen, statt einseitig die günstigere anzuwenden.

Nicht verwechseln mit

  • Schwacke-Liste — Die andere Erhebung, offen bei den Vermietern vor Ort.
  • Mietwagenkosten — Der Anspruch selbst, für den beide Listen nur Schätzgrundlagen sind.
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