Die Schwacke-Liste — genauer der Schwacke Automietpreisspiegel — erhebt, was Autovermieter offen verlangen: die Angebots- und Listenpreise aus Verkaufsraum und Internet, offen abgefragt, aufgeschlüsselt nach Postleitzahlgebiet und Fahrzeugklasse. Was am Ende tatsächlich gezahlt wurde, steht dort nicht — das gilt für beide Erhebungen.

Genau das ist ihr Argument: Sie bildet die Lage nach einem Unfall ab. Wer morgens einen Totalschaden hat, sucht sich nicht in Ruhe das beste Angebot, sondern braucht heute ein Auto. Ihre Werte liegen deutlich über denen des Fraunhofer-Mietpreisspiegels — was nicht an einer einzelnen Stellschraube liegt, sondern an unterschiedlichen Erhebungswegen, Preisdefinitionen und Gebietszuschnitten.

In der Praxis bedeutet das eine feste Rollenverteilung: Geschädigte und ihre Anwälte rechnen nach Schwacke, Versicherer nach Fraunhofer. Welche Liste maßgeblich ist, hat der Bundesgerichtshof bewusst offengelassen — er verlangt nur, dass der Normaltarif erstattet wird, und erlaubt den Gerichten, ihn nach § 287 ZPO zu schätzen, ausdrücklich auch anhand von Listen.

Viele Gerichte bilden deshalb den Mittelwert aus beiden Erhebungen; im Fachjargon heißt dieser Kompromiss „Fracke“. Für dich heißt das: Die Wahl der Liste ist kein Naturgesetz, sondern eine Rechtsfrage, die man begründen kann. Kürzt der Versicherer mit Fraunhofer, lohnt der Hinweis auf die Anmietsituation — vor allem, wenn du sofort nach dem Unfall angemietet hast.

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