Fährst du einen Mietwagen, steht dein eigenes Auto still. Es verschleißt nicht, verbraucht kein Öl, altert langsamer, und die nächste Inspektion rückt weiter weg. Diesen Vorteil rechnet der Versicherer gegen: Er zieht von den Mietwagenkosten einen Anteil ab, üblicherweise 3 bis 10 Prozent.

Der Gedanke dahinter ist berechtigt — du sollst durch den Unfall nicht bessergestellt werden, als du ohne ihn stündest. Die Höhe ist es nicht immer: Zehn Prozent unterstellen einen erheblichen Verschleißanteil, der bei einer Anmietung über wenige Tage kaum entsteht. Verbreitet sind Sätze zwischen 3 und 5 Prozent, teilweise setzen Gerichte auch gar nichts an.

Es gibt einen einfachen Weg, den Abzug ganz zu vermeiden: Miete ein Fahrzeug eine Klasse unter deinem eigenen. Dann gleicht der Nutzungsnachteil aus der kleineren Klasse die ersparten Eigenkosten aus — der Abzug entfällt in der Regel vollständig, und die Miete ist obendrein günstiger.

Beim Nutzungsausfall stellt sich die Frage übrigens nicht: Die Tagessätze der Tabelle sind bereits um ersparte Eigenkosten bereinigt. Ein zusätzlicher Abzug wäre dort doppelt gerechnet — steht er trotzdem im Kürzungsschreiben, lohnt der Widerspruch.

Antwort meist am selben Tag

Kurz fragen kostet
nichts.

Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.