Der Grund liegt in der Physik, nicht in der Kalkulation: Lack altert. Ein sechs Jahre alter Wagen hat einen anderen Farbton als der Herstellerwert im System, auch wenn beide „Reflexsilber Metallic“ heißen — Sonne, Waschanlagen und Umwelteinflüsse verändern ihn messbar. Dazu kommt bei Effektlacken die Ausrichtung der Aluminium- oder Perlpigmente, die vom Spritzbild abhängt und sich nie exakt reproduzieren lässt.

Zieht der Lackierer den neuen Lack nicht weich in das angrenzende Bauteil hinein, bleibt an der Fuge eine Kante zwischen neu und alt — und die sieht man dem Auto an, besonders bei flachem Licht. Deshalb wird ausgeblendet: Der Basislack läuft in das Nachbarteil aus, der Klarlack wird über die ganze Fläche gezogen. Berechnet wird dafür meist ein Anteil der vollen Lackierzeit des Nachbarteils, nicht dessen voller Satz.

Notwendig ist das nicht immer. Bei Unilacken in Weiß oder Schwarz und bei jungen Fahrzeugen kann eine saubere Trennung an der Bauteilkante genügen. Maßgeblich sind Farbton, Lage des Bauteils, Reparaturumfang und die Lackierprognose — das stellt der Sachverständige fest, nicht der Sachbearbeiter.

Auch bei fiktiver Abrechnung ist die Position ersatzfähig: Der Bundesgerichtshof verlangt dafür, dass die Beilackierung bei einer tatsächlichen Reparatur überwiegend wahrscheinlich angefallen wäre, und lässt das Gericht das nach § 287 ZPO schätzen (VI ZR 494/18). Ausdrücklich genannt ist dort der Fall, der in der Praxis am häufigsten vorkommt: Effektlack und ein unmittelbar angrenzendes Bauteil in derselben Ebene, im sichtbaren Bereich. Deshalb gehört die Begründung ins Gutachten, nicht erst in die Widerspruchsmail.

Der Einwand klingt plausibel, übergeht aber den Farbabsatz. Ob die Beilackierung bei deinem Lackaufbau technisch geboten ist, stellt der Sachverständige fest.

Nicht verwechseln mit

  • Lackmaterialkosten — Farbe, Klarlack, Härter — ein Materialposten. Die Beilackierung ist eine Arbeitsposition.
  • Fiktive Abrechnung — Ohne Reparatur wird die Position am häufigsten gestrichen.
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Kurz fragen kostet
nichts.

Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.