Zu unterscheiden sind zwei Module, die im Alltag ständig verwechselt werden. Das eine kalkuliert die Reparatur: Arbeitswerte, Ersatzteilpreise, Lackierstufen. Das andere bewertet das Fahrzeug: Wiederbeschaffungswert, Händlereinkaufswert, Restwertkorridor. Beide werden über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer gefüttert, die die verbaute Sonderausstattung auflöst — und beide reagieren empfindlich auf das, was der Bearbeiter danach von Hand korrigiert: Laufleistung, Zustandsnoten, Vorschäden, herausgerechnete Ausstattung.

Weil Gutachter und Versicherer aus derselben Datenbank rechnen, ist sie selten der Streitpunkt. Gestritten wird über das, was die Software nicht entscheidet: den Stundensatz, instand setzen oder ersetzen, die Notwendigkeit einer Beilackierung, die Einordnung des Zustands. Das sind Bewertungen des Sachverständigen, keine Datenbankwerte.

Daraus folgt der wichtigste Satz zum Thema: Ein DAT-Ausdruck bindet niemanden. Er ist ein Rechenergebnis auf Grundlage eingegebener Annahmen, kein Sachverständigenbeweis. Wer sich auf „die DAT“ beruft, verwechselt Werkzeug und Urteil — und wer eine fremde Kalkulation prüfen will, sieht sich zuerst den Datenstand und die manuell geänderten Zeilen an, nicht die Endsumme.

Nicht verwechseln mit

  • Audatex — Das konkurrierende Kalkulationssystem, heute bei Solera. Gleiche Herstellerdaten, andere Software.
  • Zeitwert — Was die Bewertung ausgibt, ist ein Wiederbeschaffungswert — nicht derselbe Begriff.
Antwort meist am selben Tag

Kurz fragen kostet
nichts.

Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.