Reparatur­bestätigung.

Nach fiktiver Abrechnung oder Eigenreparatur verlangt die gegnerische Versicherung den Nachweis, dass fach- und sachgerecht repariert wurde — ohne ihn scheitert oft auch die Nutzungsausfallentschädigung für die Reparaturzeit. Wir gleichen bei der Nachbesichtigung die Reparaturausführung mit den Kalkulationspositionen aus dem Ausgangsgutachten ab und stellen die Bestätigung in der passenden Form aus.

60min
Nachbesichtigung (max.)

Je nach Schadensumfang zwischen 30 und 60 Minuten — Abgleich der Reparaturausführung mit den Kalkulationspositionen aus dem Ausgangsgutachten.

BGH
Reparaturbestätigung als Nachweis

Nach VI ZR 146/16 (24.01.2017) bei fiktiver Abrechnung nicht automatisch erstattungsfähig. Sie kann aber den Nutzungsausfall stützen und im 130-Prozent-Fall die tatsächlich fachgerechte Reparatur dokumentieren; die Vergleichswerte liefert das Schadensgutachten.

3
Standorte

Prüfstellen für die Nachbesichtigung in Paderborn, Braunschweig und Berlin — Termin nach Absprache.

2
Dokumentformen

Kurzbestätigung oder ausführliches Nachbesichtigungsprotokoll — je nach Schadenshöhe und Streitpotenzial mit der Versicherung.

Was die Reparatur­kontrolle
prüft.

Zehn Prüfpunkte, an denen sich eine belastbare Reparaturbestätigung von einer oberflächlichen unterscheidet.

10.
Prüfpunkte, die eine Reparaturbestätigung erst belastbar machen.

Welche davon greifen, richtet sich nach der Schadenart — Lackierarbeiten, Karosserie, Sicherheitssysteme oder Fahrwerk. Nicht jeder Punkt ist bei jedem Schaden relevant.

seitlich scrollen
01
Soll-Ist-Abgleich

Abgleich mit Gutachten­kalkulation

Wurden die veranschlagten Reparaturkosten tatsächlich umgesetzt — oder improvisiert? Referenz ist das Schadensgutachten.

02
verbaute Teile

Original­teile vs. gleichwertige Teile

Entsprechen die verbauten Teile den Vorgaben — Originalteile oder gleichwertige, wie vorgesehen?

03
Vorher-Nachher

Lackschichtdicken­messung

Misst, ob die Decklackierung im vorgegebenen Rahmen liegt, statt dünn übergespritzt zu sein — ergänzt um eine Sichtprüfung von Karosserie und Lackierung.

04
Stoßfänger · Kotflügel · Türen

Spaltmaß­kontrolle

Prüft den korrekten Zusammenbau der Karosserieaußenteile nach Karosseriearbeiten.

05
geschweißte/gerichtete Bereiche

Korrosions­schutz & Naht­abdichtung

Sichert die Langzeit-Fachgerechtigkeit dort, wo geschweißt oder gerichtet wurde.

06
Airbag · ABS · ESP

Funktions­prüfung Sicherheits­systeme

Bei betroffenen Airbag- oder Rückhaltesystem-Modulen wird die Funktion der sicherheitsrelevanten Systeme verifiziert.

07
Steuergeräte

OBD-Diagnose

Liest die Steuergeräte auf gespeicherte Fehlercodes aus, um verdeckt gebliebene Störungen aufzudecken.

08
Assistenzsensoren

ADAS-Kalibrierung

Nach Arbeiten an Stoßfänger, Scheiben oder Karosserie, die Assistenzsensoren betreffen — sonst reagieren Spurhalte- oder Notbremsassistent im Zweifel falsch.

09
Fahrwerkskomponenten

Achs­vermessung

Nach Arbeiten an Fahrwerk oder Bremsanlage, um korrekte Spur- und Sturzwerte sicherzustellen.

10
Fahrverhalten im Betrieb

Probefahrt

Kontrolliert Fahrverhalten und Funktion aller relevanten Systeme praktisch — Abschluss der Nachbesichtigung.

Nachbesichtigung des reparierten Fahrzeugs in der Prüfstelle

So läuft deine
Reparaturbestätigung ab.

Du tust nur einen.

1

Kontrolltermin vereinbaren

Nach fiktiver Abrechnung, nach Eigenreparatur oder im 130-Prozent-Fall vereinbaren wir einen Termin in Paderborn, Braunschweig oder Berlin — und klären vorab, ob eine Kurzbestätigung reicht oder ein ausführliches Protokoll sinnvoller ist.

Tag 0
2

Reparaturkontrolle vor Ort

Abgleich der Reparaturausführung mit den Kalkulationspositionen aus dem Ausgangsgutachten, dazu je nach Schadensart Lackschichtdickenmessung, Funktionsprüfung der Sicherheitssysteme, ADAS-Kalibrierung oder Achsvermessung.

30–60 Min.

Reparaturbestätigung oder Mängelrüge

Entspricht die Ausführung den Vorgaben, erstellen wir die Ausfertigung für die Versicherung — sie kann je nach Fall als Beleg dienen, etwa für Nutzungsausfall oder die 130-Prozent-Abrechnung; ob der Beleg anerkannt wird, entscheidet die Versicherung. Bei Abweichungen erhältst du eine Mängelrüge für die Nachbesserungsaufforderung an die Werkstatt.

Kurz- oder Vollprotokoll

Was wir bei der Reparaturbestätigung mit organisieren.

a

Unterlagen-Vorabcheck.

Vor dem Termin sehen wir durch, was du hast: Ausgangsgutachten mit Kalkulation, Reparaturrechnung oder — bei Eigenreparatur — Teile- und Materialbelege. Stellt sich dabei heraus, dass die Werkstatt fehlerhaft gearbeitet hat, ist das ein eigener Befund: Reparaturmängel bewerten wir getrennt. Kommen beim Zerlegen dagegen weitere Unfallschäden zutage, gehört das in eine Nachbesichtigung. Fehlt eine Position, die den Abgleich später tragen muss, erfährst du das vorher und nicht erst, wenn das Fahrzeug auf der Bühne steht.
b

Mess­protokolle der Werkstatt.

Achsvermessung, Karosserievermessung, ADAS-Kalibrierprotokoll: Diese Nachweise liegen bei der Werkstatt, nicht bei dir. Mit deiner Freigabe fordern wir gezielt die an, die zu deinem Schadensumfang gehören — sie ersparen der Bestätigung den Satz, dass ein Punkt nicht überprüfbar war.
c

Werkstatt- und Hebe­bühnen­termin.

Steht das Fahrzeug noch bei der Werkstatt oder brauchen wir für Unterboden, Achsen und Nahtabdichtung die Bühne, stimmen wir den Termin direkt dort ab. Du fährst dann einmal — nicht zweimal, weil vor Ort die Hebebühne belegt war.

Kurz­bestätigung. oder
ausführliches Protokoll.

Beide Formen bestätigen dieselbe Sache — dass fach- und sachgerecht repariert wurde. Sie unterscheiden sich in der Nachweistiefe. Welche du brauchst, entscheidet nicht die Schadenshöhe allein, sondern wer die Bestätigung liest und was er damit anfangen will.

Kurz­bestätigung Wann sie reicht
Ausführliches Protokoll Wann es nötig ist
Was die Versicherung verlangt
Der Sachbearbeiter fordert nur die Bestätigung an, dass repariert wurde — ohne weitere Auflage.
Die Versicherung hat Zweifel angemeldet, Positionen gekürzt oder ausdrücklich einen Nachweis der Ausführung verlangt.
130-Prozent-Abrechnung
Trägt hier in der Regel nicht — für das Integritätsinteresse zählt die vollständige Reparatur im Umfang des Gutachtens.
Der passende Weg: der Abgleich Position für Position mit der Kalkulation aus dem Ausgangsgutachten.
Nachweis für Nutzungsausfall
Hält Reparaturumfang, Ausführung und den Zeitraum fest, in dem das Fahrzeug stand — ob das als Beleg reicht, entscheidet die Versicherung.
Sinnvoll, wenn die Ausfalldauer selbst bestritten wird und die einzelnen Arbeitsschritte den Zeitraum erklären müssen.
Was du in der Hand hältst
Wenige Sätze zu fach- und sachgerechter Ausführung, Reparaturzeitraum und Fotos vom fertigen Fahrzeug.
Vollständiger Kalkulationsabgleich, Messwerte aus Lackschicht-, Achs- und Funktionsprüfung, Fotodokumentation je Bauteil.

Unterm Strich

Die Rechnung belegt
den Auftrag,
nicht den Zustand.

Die Bestätigung entsteht am fertigen Fahrzeug: Reparaturumfang, fach- und sachgerechte Ausführung, Reparaturzeitraum und Fotos vom abgeschlossenen Zustand. Was beim Termin nicht aufgenommen wurde, lässt sich später oft nur mit einem weiteren Termin nachholen. Die Balkenlängen veranschaulichen den Umfang der dokumentierten Punkte, keine Auszahlungs- oder Erfolgsquote.

Mit Reparaturbestätigung Zustand am Fahrzeug geprüft und festgehalten
Nur mit Werkstattrechnung belegt Auftrag und abgerechnete Positionen

Welche Form die richtige ist, klären wir vor dem Termin — was am Fahrzeug nicht aufgenommen wurde, lässt sich später oft nur mit einem weiteren Termin nachholen. Unabhängig davon gilt: Ob die Kosten der Bestätigung erstattet werden, entscheidet die Versicherung im Einzelfall, nicht die Länge des Dokuments.

LexUp GmbH LexUp GmbH
Kosten & Abrechnung
Reparaturbestätigung · Kosten nach Erforderlichkeit
Grundlage
§ 249 BGB
AG
entscheiden uneinheitlich
Automatisch erstattungsfähig sind die Kosten der Bestätigung nicht — das beurteilen die Amtsgerichte uneinheitlich.
Grundlage
§ 249 BGB
Erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung
Voraussetzung
volle Haftung
Gegenseite haftet vollständig für den Schaden
Zweck
wenn erforderlich
Bestätigung nötig, um den Anspruch durchzusetzen
Nachbesichtigung
30–60 Minuten
Antwort meist am selben Tag

Kurz fragen kostet
nichts.

Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.