Ein Auto ist mehr als eine Zahl: Du kennst seine Geschichte, seine Macken, seinen Wartungszustand. Ein fremdes Fahrzeug mit demselben Marktwert ist eben nicht dasselbe Fahrzeug — beim Gebrauchtwagenkauf kaufst du zwangsläufig ein Risiko mit, das du bei deinem eigenen Auto nicht hast. Genau dieses Interesse erkennt das Schadensrecht an, und daraus folgt der Spielraum oberhalb des Wiederbeschaffungswerts.

Belegen musst du es allerdings, und zwar doppelt. Erstens durch vollständige, fachgerechte Reparatur nach den Vorgaben des Gutachtens innerhalb der 130-Prozent-Grenze — die merkantile Wertminderung zählt bei dieser Rechnung mit. Eine Teilreparatur, die nur die Verkehrssicherheit herstellt, genügt nicht: Wer das Auto behalten will, muss es auch wirklich instand setzen lassen. Zweitens durch tatsächliche Weiternutzung, in der Regel mindestens sechs Monate.

Beides zusammen ist der Beweis, dass es dir um das Fahrzeug ging und nicht um die Auszahlung. Die sechs Monate sind dabei das Regelindiz, keine gesetzliche Haltefrist: Wer kurz nach der Reparatur verkauft, muss den Grund erklären — ein Arbeitsplatzwechsel, Familienzuwachs oder eine Krankheit können tragen, ein schlicht besseres Angebot nicht. Gelingt die Erklärung nicht, wird auf Totalschadenbasis abgerechnet, und die Differenz trägst du selbst.

Gebrauchtteile schaden dabei nicht, solange fachgerecht repariert wird (BGH VI ZR 100/20). Entscheidend ist das Ergebnis, nicht der Preis der verbauten Teile: Ein sachgerecht instand gesetztes Fahrzeug erfüllt die Voraussetzungen auch dann, wenn die Werkstatt ein gebrauchtes Originalteil verbaut hat.

Nicht verwechseln mit

  • 130-Prozent-Regel — Die Grenze, bis zu der sich das Integritätsinteresse durchsetzen lässt.
  • Unechter Totalschaden — Der umgekehrte Fall: Reparatur wäre möglich, du willst das Auto aber nicht behalten.
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Kurz fragen kostet
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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.