Verglichen wird dabei nicht irgendwie, sondern auf gleicher Grundlage: Reparaturkosten zuzüglich merkantiler Wertminderung auf der einen Seite, Wiederbeschaffungswert auf der anderen — beide Größen brutto, wenn brutto gerechnet wird, sonst durchgängig netto. Die Wertminderung mitzuzählen wird häufig vergessen und verschiebt die Grenze spürbar nach oben.

Ab dieser Schwelle rechnet der Versicherer auf Totalschadenbasis ab, also Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Es gibt aber eine Ausnahme, und die ist wertvoll: Bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts darfst du auf Reparaturbasis abrechnen — vorausgesetzt, du lässt vollständig und fachgerecht nach den Vorgaben des Gutachtens reparieren und fährst das Auto in der Regel mindestens sechs Monate weiter. Eine Teilreparatur oder ein Zusammenflicken in Eigenregie genügt dafür nicht.

Für Mietwagen und Nutzungsausfall gilt beim Totalschaden ein anderer Maßstab als bei der Reparatur: Ersetzt wird die Zeit bis zur Begutachtung, eine angemessene Überlegungsfrist und die Wiederbeschaffungsdauer, die der Sachverständige ausweist — für sie sind zwei bis drei Wochen üblich, im Einzelfall auch mehr, wenn ein passendes Fahrzeug schwer zu finden ist. Wer den Kauf dagegen ohne Grund hinauszögert, bekommt die Zwischenzeit nicht.

Und ein Risiko gehört benannt: Wer den Reparaturauftrag ohne Gutachten erteilt, kann darauf sitzen bleiben. Liegen die Kosten am Ende über 130 Prozent, zahlt der Versicherer nur den Wiederbeschaffungsaufwand — die Werkstattrechnung bleibt trotzdem in voller Höhe bei dir. Anders ist es, wenn ein belastbares Gutachten unter der Grenze lag und erst bei der Zerlegung unvorhersehbare Mehrkosten auftauchten: Dieses Prognoserisiko trägt der Schädiger, sofern dir bei der Auswahl der Werkstatt kein Vorwurf zu machen ist. Erst das Gutachten, dann der Auftrag.

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.