Trägst du eine Mitschuld, zahlt die Gegenseite nur ihren Anteil — bei einer Quote von 70 zu 30 also 70 Prozent deines Schadens. Bist du zugleich kaskoversichert, entsteht die Frage, wie beide Leistungen zusammenwirken. Genau das regelt das Quotenvorrecht, und es fällt fast immer zu deinen Gunsten aus.

Der Mechanismus steckt in § 86 Abs. 1 Satz 2 VVG: Zahlt deine Kasko, geht dein Anspruch gegen den Schädiger insoweit auf sie über — aber nur so weit, dass dir dadurch kein Nachteil entsteht. Im Ergebnis darfst du den gequotelten Anspruch gegen den Gegner zuerst für die Lücken verwenden, die deine Kasko offenlässt — der Übergang auf den Versicherer tritt dahinter zurück.

Ein Beispiel: 10.000 Euro Fahrzeugschaden, Quote 50 zu 50, Kasko mit 500 Euro Selbstbeteiligung. Die Kasko zahlt dir 9.500 Euro; die Selbstbeteiligung trägt sie nicht. Gegen den Gegner hast du 5.000 Euro — und diese 5.000 Euro werden zuerst auf das verrechnet, was dir noch fehlt: die 500 Euro Selbstbeteiligung. Erst der Rest geht auf deinen Kaskoversicherer über. Ohne dieses Vorrecht bliebest du auf der Selbstbeteiligung sitzen.

Eine Einschränkung gehört dazu: Bevorrechtigt sind nur die Positionen, die zum Fahrzeugschaden selbst gehören und damit dem entsprechen, was die Kasko deckt — Reparaturkosten und Selbstbeteiligung, aber auch merkantile Wertminderung, Sachverständigen- und Abschleppkosten. Nutzungsausfall, Mietwagen, Kostenpauschale und Anwaltskosten gehören nicht dazu; sie bekommst du nur nach Quote. Und das Vorrecht reicht nur bis zur Leistungsgrenze deiner Kasko. Von sich aus weist kaum ein Versicherer darauf hin. Bei jeder Quotenabrechnung mit bestehender Kaskoversicherung gehört diese Rechnung geprüft.

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
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