Das Gesetz kennt dafür zwei Wege. Absatz 1 meint die Wiederherstellung in Natur: Der Schädiger stellt den früheren Zustand her. Absatz 2 gibt dir das Recht, statt dessen den dafür erforderlichen Geldbetrag zu verlangen — und genau davon lebt die gesamte Unfallregulierung. Du bekommst Geld und entscheidest selbst, was damit geschieht: reparieren, ein anderes Auto kaufen oder den Schaden hinnehmen.

Aus diesem einen Satz folgen deine wichtigsten Rechte: die freie Wahl der Werkstatt, die freie Wahl des Sachverständigen, der Ersatz der Wertminderung, der Anspruch auf Nutzungsausfall. Erforderlich ist dabei, was ein verständiger Mensch in deiner Lage für nötig halten durfte — beurteilt vor der Entscheidung, nicht im Rückblick. Dass sich später ein günstigerer Weg zeigt, macht den gewählten nicht überflüssig.

Eine Schranke steht ausdrücklich im Gesetz: Die Umsatzsteuer bekommst du nur, wenn sie tatsächlich angefallen ist (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Das ist der Grund, warum bei fiktiver Abrechnung netto gezahlt wird — und warum du sie nachfordern kannst, sobald du doch reparieren lässt.

Grenzenlos ist der Anspruch also nicht: Ersetzt wird nur, was der Unfall verursacht hat, oberhalb des Fahrzeugwerts greift das Totalschadenrecht, und Vorteile, die dir aus der Reparatur zufließen, werden angerechnet. Wer verstehen will, warum der Versicherer bei fast jeder Kürzung in der Defensive ist, muss aber nur diesen Grundsatz kennen.

Rechtsgrundlage

§ 249 BGB (Art und Umfang des Schadensersatzes)

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Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.