Unfall im Ausland — so läuft die Regulierung

Bei einem Unfall im Ausland entscheidet nicht nur die Schuldfrage darüber, wie du deinen Schaden regulierst. Ebenso wichtig sind Unfallstaat, Zulassungsstaat des gegnerischen Fahrzeugs und das dort geltende Recht. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kannst du den Anspruch meist über einen Schadenregulierungsbeauftragten in deinem Wohnsitzstaat und in deiner Sprache anmelden. Außerhalb dieses Bereichs kann der Weg über das Grüne-Karte-System oder unmittelbar über den gegnerischen Versicherer führen.

Unfall auf einer Fahrt im europäischen Ausland

Bei einem Unfall im Ausland entscheidet nicht nur die Schuldfrage darüber, wie du deinen Schaden regulierst. Ebenso wichtig sind Unfallstaat, Zulassungsstaat des gegnerischen Fahrzeugs und das dort geltende Recht. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kannst du den Anspruch meist über einen Schadenregulierungsbeauftragten in deinem Wohnsitzstaat und in deiner Sprache anmelden. Außerhalb dieses Bereichs kann der Weg über das Grüne-Karte-System oder unmittelbar über den gegnerischen Versicherer führen.

Rechtsgrundlage§ 163 VAG
KernbegriffEuropäischen Unfallbericht
Auch relevantInternationale Versicherungskarte

Was du noch am Unfallort sichern solltest

Verändere den Zustand nur so weit, wie es die Sicherheit verlangt. Bei Verletzten, einer unklaren Schuldfrage, erheblichen Schäden oder einem nicht fahrbereiten Auto rufst du die örtlichen Rettungs- beziehungsweise Polizeikräfte. Ob die Polizei auch bei einem reinen Sachschaden kommen muss, richtet sich nach dem Recht am Unfallort.

  • Sichere Unfallstelle und Verletzte, ohne dich selbst zu gefährden.
  • Fotografiere Endstellungen, Fahrbahnmarkierungen, Verkehrszeichen, Bremsspuren, Kennzeichen und alle Fahrzeugseiten. Eine Übersicht und Detailbilder gehören zusammen.
  • Notiere Namen, Anschriften, Kontaktdaten und Versicherungsdaten der Beteiligten sowie die Daten von Zeugen. Fotografiere Dokumente nur mit Zustimmung.
  • Fülle den Europäischen Unfallbericht aus. Sein Aufbau ist in den Sprachfassungen gleich. Kreuze nur Tatsachen an, die du verstanden hast, und ergänze eine eigene Skizze.
  • Unterschreibe kein Schuldanerkenntnis und keine Erklärung, deren Inhalt du sprachlich nicht sicher erfassen kannst. Vermerke stattdessen, dass die Unterschrift nur die aufgenommenen Daten bestätigt.
  • Lass Verletzungen untersuchen und bewahre Arztberichte, Verordnungen und Zahlungsbelege auf. Das gilt auch für Beschwerden, die erst nach dem Unfall auffallen.
  • Lass ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug abschleppen. Verlange einen schriftlichen Auftrag und eine aufgeschlüsselte Rechnung für Transport und Standkosten.
  • Informiere Versicherer, Vermieter oder Schutzbriefanbieter, bevor du eine nicht zwingende Reparatur, Rückführung oder Verwertung beauftragst. Sichere das Fahrzeug bis dahin gegen weiteren Schaden.

Schnelltest

Worauf es in deinem Fall ankommt.

Welcher Regulierungsweg zu deinem Unfall passt
Die Richtlinie 2009/103/EG schafft für Auslandsunfälle innerhalb ihres Anwendungsbereichs den Direktanspruch gegen…

Welche Schadenpositionen vom Unfallrecht abhängen
Nach Art. 4 Rom-II-Verordnung gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der unmittelbare Schaden eingetreten…

Mietwagenunfall getrennt vom Fremdschaden behandeln
Beim Unfall mit einem Mietwagen laufen zwei Rechtsverhältnisse nebeneinander.

Welcher Regulierungsweg zu deinem Unfall passt

Die Richtlinie 2009/103/EG schafft für Auslandsunfälle innerhalb ihres Anwendungsbereichs den Direktanspruch gegen den Versicherer und die Regulierung über einen Beauftragten. In Deutschland ist dessen Bestellung in § 163 VAG geregelt. Das Grüne-Karte-System ist davon zu unterscheiden.

Unfall- und VersicherungsraumAnsprechpartner nach der RückkehrSprache und AnspruchswegAuffangstelle
Europäischer WirtschaftsraumAuskunft über gegnerischen Versicherer und deutschen Schadenregulierungsbeauftragten beim Zentralruf der AutoversichererAnmeldung in deutscher Sprache beim Beauftragten; Anspruch bleibt gegen den ausländischen Versicherer gerichtetEntschädigungsstelle für Auslandsunfälle unter den Voraussetzungen des § 15 PflVG
Grüne-Karte-System außerhalb des EWRNationales Versicherungsbüro am Unfallort, gegnerischer Versicherer oder dessen KorrespondentRegulierung grundsätzlich nach dem Recht des Unfallstaats; bei einem im EWR versicherten Schädiger kann § 15 Abs. 4 PflVG zusätzlich greifenNur im gesetzlich oder im jeweiligen Abkommen vorgesehenen Fall
Staat außerhalb beider SystemeGegnerischer Versicherer, eigene Kasko und gegebenenfalls ein Anwalt mit Kenntnis des dortigen RechtsDirekte Anspruchsanmeldung nach lokalem Recht; Übersetzungen und eine Vertretung vor Ort können nötig werdenKeine allgemeine deutsche Auffanglösung

Die Länderzuordnung kann sich ändern. Prüfe deshalb vor der Fahrt und nach dem Unfall die aktuelle Übersicht des Deutschen Büros Grüne Karte. Das Büro nennt derzeit das Kennzeichenabkommen als Grund, warum für Fahrzeuge aus den dort aufgeführten Staaten kein gesonderter Versicherungsnachweis mitgeführt werden muss. Für Reisen außerhalb dieses Bereichs solltest du die Internationale Versicherungskarte beim eigenen Haftpflichtversicherer anfordern und kontrollieren, ob das Reiseziel auf dem Dokument nicht gestrichen ist. Fehlt ein vorgeschriebener Nachweis, kann an der Grenze eine zusätzliche Haftpflichtdeckung verlangt werden.

Das Deutsche Büro Grüne Karte ist nicht die Regulierungsstelle für jeden Auslandsunfall eines deutschen Geschädigten. Es bearbeitet vor allem Schäden, die ausländische Fahrzeuge im Inland verursachen. Für deinen Schaden im Ausland sind daher zunächst der Zentralruf, der ermittelte Versicherer und dessen Schadenregulierungsbeauftragter maßgeblich.

Welche Schadenpositionen vom Unfallrecht abhängen

Nach Art. 4 Rom-II-Verordnung gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der unmittelbare Schaden eingetreten ist. Haben Schädiger und Geschädigter bei Schadeneintritt ihren gewöhnlichen Aufenthalt im selben Staat, kann dessen Recht maßgeblich sein. Eine offensichtlich engere Verbindung kann ebenfalls zu einem anderen Ergebnis führen. Der Regulierungsbeauftragte ändert das anwendbare Recht nicht.

SchadenpositionWas du belegen solltestWarum eine Einzelprüfung nötig ist
Reparatur und GutachtenGutachten, Kalkulation, Fotos, Rechnung oder KostenvoranschlagGutachterkosten und zulässige Abrechnungsart werden nicht überall wie nach deutschem Recht behandelt
WertminderungFahrzeugdaten, Vorschäden, Reparaturweg und nachvollziehbare BewertungBegriff und Berechnung sind landesspezifisch
Nutzungsausfall oder Mietwagentatsächliche Ausfallzeit, Bedarf, Mietvertrag und ZahlungsbelegPauschaler Nutzungsausfall ist nicht in jedem Rechtssystem vorgesehen; Mietwagenkosten können begrenzt sein
Anwalts- und ÜbersetzungskostenAuftrag, Rechnung und ErforderlichkeitErstattung hängt vom anwendbaren Recht und vom Verfahrensstand ab
UmsatzsteuerRechnung und Nachweis der tatsächlichen BelastungFiktive und konkrete Abrechnung unterscheiden sich je nach Rechtsordnung
Abschleppen, Standkosten und RückführungAuftrag, Einzelrechnung, Freigaben und Vergleich mit einer Verwertung vor OrtErsetzt wird nicht automatisch die teuerste Lösung, sondern nur der nach dem anwendbaren Recht erforderliche Aufwand

Verwerte ein Fahrzeug nicht allein deshalb am Unfallort, weil der Rücktransport teuer erscheint. Vorher müssen Zustand, Wiederbeschaffungswert, Restwertangebote und Rückführungskosten vergleichbar dokumentiert sein. Sonst lässt sich später weder der Totalschaden noch die wirtschaftlich vernünftige Entscheidung belegen.

Wichtig: Vermerke stattdessen, dass die Unterschrift nur die aufgenommenen Daten bestätigt.Lass Verletzungen untersuchen und bewahre Arztberichte, Verordnungen und Zahlungsbelege auf.

Mietwagenunfall getrennt vom Fremdschaden behandeln

Beim Unfall mit einem Mietwagen laufen zwei Rechtsverhältnisse nebeneinander. Den Schaden am Mietfahrzeug regelst du nach Mietvertrag, vereinbarter Kaskodeckung und den Bedingungen gebuchter Zusatzprodukte. Schäden des Unfallgegners betreffen dagegen die Haftpflichtdeckung des Mietwagens. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung sagt daher nichts darüber aus, wer den Fremdschaden trägt.

Melde den Unfall sofort an die im Mietvertrag genannte Stelle und halte deren Weisungen zu Polizei, Abschleppen, Werkstatt und Rückgabe ein. Bewahre Mietvertrag, Übergabeprotokoll, Schadenmeldung und Abrechnung auf. Prüfe außerdem, ob eine Kreditkarte, Reiseversicherung oder eine zusätzliche Auslandsdeckung die Selbstbeteiligung erstattet oder eine im Reiseland zu niedrige Haftpflichtdeckung ergänzt. Beauftrage keine freiwillige Reparatur auf eigene Rechnung, solange der Vermieter nicht zugestimmt hat.

So läuft die Regulierung nach der Rückkehr

SchrittInhalt und Unterlagen
Versicherer ermittelnKennzeichen, Zulassungsstaat, Unfalltag und gegnerische Versicherungsdaten an den Zentralruf geben; zuständigen Beauftragten bestätigen lassen
Anspruch anmeldenHergang, Haftungsbegründung und jede bekannte Position beziffern; Unfallbericht, Polizeiunterlagen, Fotos, Gutachten und Belege beifügen; noch offene Positionen ausdrücklich vorbehalten
Zugang sichernAnspruchsschreiben nachweisbar übermitteln, denn daran knüpft die Reaktionsfrist des § 15 Abs. 1 PflVG an
Antwort prüfenBei geklärter Haftung ist ein begründetes Angebot, andernfalls eine begründete Antwort geschuldet; eine bloße Eingangsbestätigung genügt nicht
Auffangweg nutzenBleibt die begründete Antwort binnen drei Monaten nach Geltendmachung beim Versicherer oder Beauftragten aus, kommt die Entschädigungsstelle in Betracht; ist Fahrzeug oder Versicherer nicht binnen zwei Monaten nach dem Unfall ermittelbar, nennt § 15 Abs. 1 PflVG einen weiteren Zugang

Die Drei-Monats-Frist beginnt also nicht automatisch am Unfalltag. Sie setzt eine inhaltliche Anspruchsanmeldung beim Versicherer oder seinem Beauftragten voraus. Die Entschädigungsstelle wird nach einem zulässigen Antrag binnen zwei Monaten tätig, beendet ihr Verfahren aber, wenn inzwischen eine begründete Antwort oder ein Angebot eingeht (§ 15 Abs. 3 PflVG). Eine bereits unmittelbar gegen den Versicherer eingeleitete Klage kann den Antrag ausschließen (§ 15 Abs. 1 PflVG).

Das Gutachten vor Reparatur oder Verwertung

Ein unabhängiges Schadengutachten dokumentiert Anstoßbereich, Reparaturweg, Verkehrssicherheit, Wiederbeschaffungswert und gegebenenfalls Restwert. Bei einer Untersuchung erst nach der Rückkehr gehören die Fotos vom Unfallort und vorläufige Werkstattunterlagen in die Begutachtung. Muss vor Ort eine Notreparatur erfolgen, lässt du den Ausgangszustand und ausgebaute Teile vorher fotografieren und bewahrst die Teile auf, soweit das möglich und sicher ist.

Das Gutachten ist Beweismittel, aber keine Garantie dafür, dass jede nach deutschem Standard kalkulierte Position erstattet wird. Der Sachverständige sollte deshalb technische Tatsachen sauber von der rechtlichen Erstattungsfrage trennen. Bei Personenschäden, streitigem Unfallhergang, drohender Verjährung oder einer Regulierung außerhalb des EWR sollte zusätzlich frühzeitig geprüft werden, ob ein im maßgeblichen Recht erfahrener Anwalt eingeschaltet werden muss.

Antwort meist am selben Tag

Kurz fragen kostet
nichts.

Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.