Motorschaden­gutachten.

Ein Motor- oder Getriebeschadengutachten klärt technisch, warum das Aggregat ausgefallen ist, wann der Schaden entstanden ist und wer dafür einstehen muss — Garantiefall, Gewährleistung, Werkstattfehler oder Bedienungsfehler. Wir sichern Ursache und Zeitpunkt prüffähig, inklusive Reparaturkostenkalkulation zwischen Instandsetzung und Austauschaggregat.

24h
Gutachten fertig

Vom Termin bis zur prüffähigen Ausfertigung — Werkzeit, kein Versprechen zur Garantie- oder Kulanzentscheidung.

§477
Beweislastumkehr

Kaufst du als Verbraucher bei einem Unternehmer — der Fall fürs Mängelgutachten —, wird innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang vermutet, dass der Mangel schon damals vorlag.

3
Standorte

Prüfstellen für die Begutachtung deines Fahrzeugs — Termin nach Absprache.

frei
Sachverständigenwahl

Bei Gewährleistungsstreit wählst du frei; bei Anschlussgarantie beauftragt oft der Versicherer selbst.

Was im Motor­schaden­gutachten
steht.

Zwölf Prüfschritte, an denen sich eine belastbare Ursachenfeststellung von einer bloßen Vermutung unterscheidet.

12.
Prüfschritte, die Ursache und Zeitpunkt deines Motorschadens belegen.

Von der Ölstandsprüfung über Endoskopie und Ölanalyse bis zur Motorzerlegung — jeder Schritt zerstörungsfrei, wo möglich, und prüffähig dokumentiert.

seitlich scrollen
01
häufigster Vorbote · Lagerschaden

Öl­stand­prüfung

Zu wenig Öl, verdünntes Öl oder Kraftstoffeintrag sind die häufigsten Vorboten eines Lagerschadens — der erste Schritt jeder Motordiagnose.

02
Fehlerspeicher · Freeze-Frame

OBD-Diagnose

Das Auslesen des Fehlerspeichers zeigt, welche Werte — Öldruck, Temperatur, Klopfsensor — im Moment des Ausfalls vorlagen.

03
Brennraum ohne Demontage

Endoskopie

Direkter Blick in Brennraum, auf Kolbenboden und Zylinderlaufbahn — ohne ein einziges Bauteil zu demontieren.

04
zerstörungsfrei · Zylinder/Ventile

Kompressions­druck­prüfung

Zeigt, ob überhaupt ein Leck an Kolbenringen, Ventilen oder Zylinderkopfdichtung vorliegt — Basis für den Druckverlusttest.

05
Leckageortung

Druckverlust­test

Lokalisiert das Leck, das die Kompressionsmessung aufgedeckt hat — Kolbenring, Ventil oder Zylinderkopfdichtung.

06
Block-Test · Abgastest im Kühlmittel

Zylinderkopf­dichtungs­diagnose

Chemischer Nachweis von Verbrennungsgasen im Kühlmittel bei Verdacht auf eine defekte Zylinderkopfdichtung.

07
Labor · Metallabrieb

Öl­analyse

Metallabrieb im Motor- oder Getriebeöl verrät, welches Bauteil sich abträgt — Metallpartikel am Ölfilter oder Magnetstopfen (Späneanalyse) bestätigen das oft schon mit bloßem Auge.

08
Garantiebedingungen · Plausibilität

Kilometerstand-
Abgleich

Prüft, ob der Schaden innerhalb der garantierten Laufleistung liegt — zugleich ein erster Blick auf die Plausibilität der Laufleistung selbst.

09
§ 477 BGB · Beweislastumkehr

Service­historie

Fristgerechte Ölwechsel und Inspektionen sprechen für einen länger angelegten Defekt statt für einen frischen Bedienungsfehler.

10
Instandsetzung vs. Austauschaggregat

Reparatur­kosten­kalkulation

Stellt Instandsetzung, Grundüberholung und Austauschaggregat einander gegenüber — neu, gebraucht oder generalüberholt.

11
Reparaturkosten vs. Zeitwert

Wirtschaftlicher
Total­schaden

Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs vor Schadenseintritt deutlich, lohnt sich die Instandsetzung wirtschaftlich nicht mehr.

12
letzter Schritt · Bauteilvermessung

Motor­zerlegung

Bleibt die Ursache nach den zerstörungsfreien Verfahren strittig, liefert die Befundaufnahme am ausgebauten Aggregat den letzten, prüffähig dokumentierten Nachweis.

Diagnose am geöffneten Motor in der Prüfstelle

So läuft dein
Motorschadengutachten ab.

Du tust nur einen.

1

Eckdaten schildern

Kilometerstand, Servicehistorie und, wenn vorhanden, das letzte Werkstattprotokoll — die wichtigsten Unterlagen für den ersten Termin.

Tag 0
2

Diagnose am Fahrzeug

OBD-Diagnose, Endoskopie, Kompressions- und Druckverlusttest vor Ort; Ölanalyse und Späneanalyse gehen parallel ins Labor. Reicht das nicht, folgt die Motorzerlegung.

je nach Befund

Gutachten mit Reparaturkostenkalkulation

Prüffähig dokumentiertes Ergebnis zu Ursache, Zeitpunkt und Verantwortung — inklusive Vergleich von Instandsetzung, Austauschaggregat und wirtschaftlichem Totalschaden.

prüffähig dokumentiert

Was wir beim Motorschadengutachten mit organisieren.

a

Transport zur Prüfstelle.

Ein Motorschaden endet selten in der eigenen Einfahrt. Bergung und Transport zum Besichtigungsort organisieren wir auf Wunsch über Partnerbetriebe, Stand- und Verwahrkosten halten wir dabei belegt fest. Wichtig vorher: den Motor nicht noch einmal starten — ein weiterer Lauf kann das Schadensbild verändern, das später die Ursache belegen soll. Ob das Fahrzeug dabei rollen darf oder aufgeladen werden muss, hängt von Schaden, Antriebsart und Getriebe ab; wir klären das vorab und lassen es erst nach fachlicher Freigabe bewegen.
b

Zerlegung mit der Fachwerkstatt.

Reicht die Diagnose am eingebauten Motor nicht, muss zerlegt werden — das macht die Werkstatt, wir stimmen Termin, Umfang und Kosten vorab mit ihr ab und sind bei der Zerlegung dabei. Jedes Bauteil wird im Ausbauzustand dokumentiert, bevor es gereinigt oder entsorgt wird — eine Beweissicherung, die sich später nicht nachholen lässt; Schadteile bleiben bis zur Klärung gesichert.
c

Gegebenenfalls Kontakt zum Fachanwalt.

Lehnt der Garantiegeber unter Verweis auf die Garantiebedingungen ab oder beruft sich der Verkäufer auf den Gewährleistungsausschluss, endet unsere Rolle bei der technischen Feststellung von Ursache und Zeitpunkt. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einem Fachanwalt her — das Mandat erteilst du direkt ihm, rechtliche Prüfung und Durchsetzung laufen ausschließlich dort. Das Gutachten geht nach deiner Freigabe an ihn.

Garantie. gegen
Gewährleistung.

Zwei unterschiedliche Wege zur selben Frage: Wer zahlt für den Motorschaden? Wir stellen technisch fest, was den Schaden verursacht hat und wann er entstanden ist — welcher rechtliche Weg daraus im Einzelfall folgt, hängt von Garantieheft, Kaufvertrag und Zeitpunkt ab.

Garantie Freiwillige Zusage von Hersteller oder Verkäufer
Gewährleistung Gesetzliche Mängelhaftung nach BGB
Rechtsgrundlage
Vertraglich — Garantieheft bzw. Garantiebedingungen.
Gesetzlich — §§ 434 ff. BGB, unabhängig vom Verkäuferwillen.
Wer sie gewährt
Hersteller oder Verkäufer, freiwillig und zeitlich befristet.
Kraft Gesetzes — beim Privatverkauf oft vertraglich ausgeschlossen.
Wer das Gutachten beauftragt
Häufig der Anschlussgarantie-Versicherer selbst, vor der Entscheidung.
In der Regel der Käufer, zum Nachweis gegenüber dem Verkäufer.
Wer zahlt
Der Garantiegeber — im Rahmen der Garantiebedingungen.
Zuerst Nacherfüllung durch den Verkäufer, soweit nicht wirksam ausgeschlossen.
Weisungsfreiheit der Prüfung
Sachverständiger stellt Ursache/Zeitpunkt fest — über Kulanz entscheidet der Garantiegeber.
Sachverständiger stellt Ursache/Zeitpunkt fest — Beweislastumkehr § 477 BGB wirkt zugunsten des Käufers.
Zeitliche Grenze
Läuft nach vertraglicher Laufzeit oder Kilometerstand aus dem Garantieheft ab.
Beweislastumkehr nur im ersten Jahr nach Übergabe — danach muss der Käufer beweisen.

Unterm Strich

Beim Motorschaden entscheidet
die Ursache,
nicht die Laufleistung.

Wer am Ende zahlt, hängt daran, was den Schaden ausgelöst hat und wann er angelegt war — Material, Wartung, Bedienung oder Verschleiß. Wird der Motor zerlegt, instand gesetzt oder getauscht, bevor das festgehalten ist, lässt sich der Ausgangszustand kaum noch rekonstruieren. Die Balkenlängen veranschaulichen den Umfang der dokumentierten Punkte, keine Auszahlungs- oder Erfolgsquote.

Mit Motorschadengutachten Bauteilbefund, Ursache und Zeitpunkt belegt
Ohne eigene Dokumentation Werkstattaussage und Reparaturangebot

Beide Wege schließen sich nicht aus. Bleibt am Ende weder Garantie noch Gewährleistung durchsetzbar, bleibt oft nur der Kulanzantrag beim Hersteller — eine freiwillige Kostenbeteiligung, für die das technische Gutachten die Begründung liefert.

LexUp GmbH LexUp GmbH
Kosten & Abrechnung
KFZ-Motorschadengutachten · Honorar nach Aufwand
Grundlage
Werkvertrag
zahlst du zuerst
Das Honorar zahlt der Auftraggeber. Ob Hersteller, Verkäufer oder Versicherer es übernehmen, klärt sich erst mit der Garantie-, Kulanz- oder Gewährleistungsentscheidung.
Honorar
Festpreis vorab
Schriftlich vor Auftragserteilung
Zahlung
durch Auftraggeber
Unabhängig vom Ausgang
Erstattung
im Einzelfall
Bei Garantie, Kulanz oder Gewährleistung
Gutachten fertig
meist in 24 Stunden
Antwort meist am selben Tag

Kurz fragen kostet
nichts.

Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.