Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Zahl, die beim Totalschaden tatsächlich zur Auszahlung kommt: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Er beschreibt, was es dich unterm Strich kostet, wieder ein gleichwertiges Auto zu fahren — denn das beschädigte Fahrzeug behältst du und kannst es verwerten.

Weil er eine Differenz aus zwei Zahlen ist, wirken beide Seiten auf ihn ein, und zwar in dieselbe Richtung. Drückt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert um 800 Euro und hebt zugleich den Restwert um 1.200 Euro, sinkt deine Auszahlung um 2.000 Euro — ohne dass sich am Schaden selbst irgendetwas geändert hätte. Deshalb lohnt es, beide Zahlen einzeln zu prüfen statt nur das Ergebnis.

Bei der Umsatzsteuer kommt es darauf an, was du tatsächlich tust. Ersetzt wird sie nur, soweit sie bei der von dir gewählten Schadensbehebung wirklich anfällt: Kaufst du ein Ersatzfahrzeug beim Händler mit ausgewiesener Steuer, ist sie Teil deines Schadens — bis zur Höhe des Brutto-Wiederbeschaffungswerts. Kaufst du privat, fällt keine Steuer an: Bleiben deine Aufwendungen unter dem Brutto-Wiederbeschaffungswert, bekommst du den darin steckenden Steueranteil nicht ausgezahlt. Den vollen Bruttowert gibt es erst, wenn deine tatsächlichen Aufwendungen ihn erreichen. Kaufst du gar nicht, bleibt es beim Nettobetrag.

Auch beim unechten Totalschaden — du könntest reparieren, entscheidest dich aber für ein Ersatzfahrzeug — bleibt es bei dieser Formel: Ausgezahlt wird der Wiederbeschaffungsaufwand. Neu ist dort nur die Obergrenze, denn mehr als die kalkulierten Reparaturkosten gibt es nicht.

Totalschaden, gerechnet.

Wiederbeschaffungswert14.800,00 €
abzüglich Restwert− 3.900,00 €
Wiederbeschaffungsaufwand10.900,00 €
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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.