Bei Fahrzeugen, die unmittelbar Erträge bringen, treten Vorhaltekosten, konkrete Mietkosten oder der entgangene Gewinn an die Stelle einer Tagespauschale. Der Gedanke: Ein Fuhrpark hält ohnehin Ersatzfahrzeuge bereit, damit ein Ausfall den Betrieb nicht stoppt. Fällt ein Fahrzeug durch fremdes Verschulden aus, wird genau diese Reserve verbraucht — und ihr anteiliger Aufwand ist der Schaden.

Gerechnet wird deshalb aus den Fixkosten des Reservefahrzeugs, nicht aus entgangenen Umsätzen: Abschreibung, Steuer, Versicherung, Bereitstellung, umgelegt auf die Ausfalltage. Voraussetzung ist, dass die Reserve wirklich existiert und für solche Fälle vorgehalten wird — ein rechnerisch konstruiertes Ersatzfahrzeug trägt nicht. Maßgeblich ist außerdem die betriebsnotwendige Klasse: Für einen Siebeneinhalbtonner ist der Pkw aus dem Hof kein Ersatz.

Entgangener Gewinn ist die höhere, aber schwerere Position: Du musst betriebswirtschaftlich belegen, welche Aufträge dir entgangen sind. Vorhaltekosten sind leichter darzustellen und fallen niedriger aus.

Was nicht geht, ist die Doppelung. Wer für dieselben Tage mietet, kann nicht zusätzlich Vorhaltekosten abrechnen; wer den entgangenen Gewinn ersetzt bekommt, nicht zusätzlich die Pauschale. Bei gemischt genutzten Fahrzeugen kann je nach fühlbarem Nachteil auch Nutzungsausfall in Betracht kommen.

Nicht verwechseln mit

  • Nutzungsausfall — Die Pauschale für privat genutzte Fahrzeuge — nicht neben Vorhaltekosten.
  • Mietwagenkosten — Der konkrete Weg, wenn tatsächlich angemietet wird.
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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.