Rechnerisch geht es um die Zone zwischen zwei Marken: Die Reparaturkosten liegen über dem Wiederbeschaffungsaufwand, also über Wiederbeschaffungswert minus Restwert, aber noch unter dem Wiederbeschaffungswert selbst. In dieser Spanne darfst du wählen — reparieren und die vollen Reparaturkosten verlangen oder dir ein anderes Fahrzeug kaufen.

Wählst du den Ersatz, bekommst du die Kosten der Ersatzbeschaffung, gedeckelt auf das, was die Reparatur gekostet hätte. Praktisch läuft das auf den Wiederbeschaffungsaufwand hinaus: Du bekommst den Wert deines alten Fahrzeugs, abzüglich dessen, was du beim Verkauf des Unfallwagens erlöst. Die Differenz zu den kalkulierten Reparaturkosten trägst du selbst. Wer das vorher nicht weiß, rechnet mit einer Summe, die nie kommt.

Beim Rechnen gilt eine Regel, an der viele scheitern: Der Grenzvergleich läuft regelmäßig brutto — nur wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, rechnet durchgängig netto. Wer Werte mischt, verschiebt das Ergebnis um genau den Steuerbetrag. Kaufst du gar kein Ersatzfahrzeug, wird die nicht angefallene Umsatzsteuer aus dem Wiederbeschaffungswert herausgerechnet; der Restwert wird davon ungekürzt abgezogen. Und die Umsatzsteuer bekommst du nur ersetzt, soweit sie tatsächlich angefallen ist. Beim Privatkauf fällt keine an. Beim differenzbesteuerten Händlerkauf fällt sie sehr wohl an — nur auf die Händlermarge und ohne offenen Ausweis; ersetzt wird sie dann in der Höhe, in der sie in deinem Kaufpreis tatsächlich steckt.

Zum Restwert schließlich: Verkaufst du den Unfallwagen, gehört der erzielte Erlös in die Rechnung. Warte dafür das Gutachten ab und verkaufe zu dem darin belegten regionalen Restwert — dem Versicherer musst du das Fahrzeug vorher nicht andienen. Wer ohne Gutachten verkauft, streitet später über eine Zahl, die niemand mehr überprüfen kann.

Nicht verwechseln mit

Antwort meist am selben Tag

Kurz fragen kostet
nichts.

Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.