Bei einem fremdverschuldeten Unfall gilt: Du wählst, nicht der Versicherer. Du suchst dir den Sachverständigen aus, du suchst dir die Werkstatt aus. Der Gegner zahlt — aber er bestimmt nicht. Etwas anderes gilt nur im eigenen Kaskovertrag: Wer einen Tarif mit Werkstattbindung abgeschlossen und dafür Beitrag gespart hat, ist daran gebunden. Diese beiden Fälle werden am Telefon gern vermischt.

Das Angebot ist dabei selten unfreundlich, im Gegenteil: Hol- und Bringservice, Ersatzwagen, verlängerte Garantie auf die Reparatur, schnelle Abwicklung ohne Vorkasse. Das sind echte Gegenleistungen, und für einen kleinen, unstrittigen Blechschaden kann der Weg bequem sein. Der Preis steht nur nicht auf dem Zettel: Es gibt kein unabhängiges Gutachten, das den Zustand vor der Reparatur beweissicher festhält.

Genau daran hängen die Positionen, die nicht auf der Werkstattrechnung stehen. Die merkantile Wertminderung wird ohne eigenen Sachverständigen häufig gar nicht erst festgestellt. Verdeckte Schäden, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert — alles Fragen, die niemand für dich beantwortet, wenn niemand in deinem Auftrag hinsieht. Kommt später Streit auf, ist das Fahrzeug bereits repariert und der Beweis weg.

Vorsicht schließlich bei den Papieren, die in diesem Zug unterschrieben werden sollen: weit gefasste Abtretungen oder eine Erledigungserklärung, die alle weiteren Ansprüche abschneidet. Wer unterschreibt, sollte wissen, was er damit aufgibt — Bequemlichkeit ist kein Verzichtsgrund.

Nicht verwechseln mit

  • Gegengutachten — Der Weg zurück zur eigenen Feststellung, wenn schon ein Versichererprüfer im Spiel war.
  • Merkantile Wertminderung — Die Position, die bei gesteuerter Abwicklung am häufigsten unter den Tisch fällt.
Antwort meist am selben Tag

Kurz fragen kostet
nichts.

Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.