Die Pflicht wird allerdings regelmäßig überdehnt. Sie verpflichtet dich zur Vernunft, nicht zur Selbstaufopferung: Du musst nicht die billigste Werkstatt suchen, nicht auf einen Mietwagen verzichten und nicht wochenlang recherchieren, um dem Versicherer Geld zu sparen. Der Maßstab ist, was ein verständiger Mensch in deiner Lage täte.

Vor allem musst du nichts vorfinanzieren, was du nicht kannst. Einen Kredit aufzunehmen oder deine Rücklagen anzugreifen, um die Reparatur vorzustrecken, schuldest du grundsätzlich nicht. Umgekehrt gehört dazu eine Obliegenheit, die oft vergessen wird: Wenn sich die Reparatur verzögert, weil dir das Geld fehlt, sag es dem Versicherer — und zwar früh und schriftlich. Dann trägt er die Folgen der Verzögerung. Schweigst du und lässt den Nutzungsausfall auflaufen, wird über genau diese Tage gestritten.

Beim Mietwagen liegt die Grenze bei dem, was erkennbar aus dem Rahmen fällt. Wird dir ein deutlich überhöhter Unfallersatztarif angeboten, darf man von dir erwarten, dass du dich kurz nach dem üblichen Preis erkundigst. Eine systematische Marktforschung ist das nicht.

Und der wichtigste Punkt zum Schluss: Die Beweislast liegt beim Schädiger. Er muss darlegen, welche Pflicht du verletzt haben sollst — und dass gerade diese Verletzung den Schaden erhöht hat. Ein pauschaler Vorwurf im Kürzungsschreiben ist noch kein Mitverschulden.

Rechtsgrundlage

§ 254 Abs. 2 BGB

Nicht verwechseln mit

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Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.