Die Spanne ist groß: Am unteren Ende der elf Gruppen stehen Kleinwagen mit rund 23 Euro je Tag, am oberen Ende Oberklasse und Sportwagen mit Sätzen um 175 Euro. Zugeordnet wird nicht nach Bauchgefühl, sondern nach Modell, Motorisierung, Aufbauform und Erstzulassung — derselbe Kombi kann je nach Motor zwei Gruppen auseinanderliegen. Die Tabelle wird jährlich fortgeschrieben; maßgeblich ist die Ausgabe, die zum Unfallzeitpunkt gilt.

Eine Eigenheit lohnt den genauen Blick: Ältere Fahrzeuge werden herabgestuft — um eine Gruppe bei über fünf Jahren und um zwei Gruppen bei über zehn Jahren. Bei einem abgenutzten Alltagswagen ist das sachgerecht. Bei einem gepflegten, scheckheftgeführten Fahrzeug mit geringer Laufleistung ist die Herabstufung angreifbar, denn der Gedanke dahinter ist der sinkende Gebrauchswert — und der sinkt eben nicht bei jedem Fahrzeug gleich schnell.

Rechtlich ist die Tabelle kein Tarif, an den ein Gericht gebunden wäre. Sie ist eine Schätzgrundlage im Rahmen von § 287 ZPO: Das Gericht darf ihr folgen, darf aber auch begründet abweichen. Genau deshalb ist die Begründung im Gutachten wichtiger als die Zahl selbst — wer nur eine Gruppe behauptet, ohne Motorisierung, Aufbau und Zustand zu benennen, liefert dem Versicherer die Vorlage für den Abzug.

Nicht verwechseln mit

  • Nutzungsausfall — Der Anspruch selbst. Die Tabelle liefert nur den Tagessatz dazu.
  • Mietwagenkosten — Der Weg, wenn du tatsächlich ein Fahrzeug anmietest — statt der Pauschale.
Antwort meist am selben Tag

Kurz fragen kostet
nichts.

Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.