Zwei identische Autos, gleiches Baujahr, gleiche Laufleistung, beide technisch einwandfrei — eines hatte einen Unfall, fachgerecht repariert. Welches verkauft sich teurer? Die Antwort kennt jeder, der schon einmal einen Gebrauchtwagen gekauft hat. Genau diese Differenz ist die merkantile Wertminderung.

Sie entsteht nicht aus einem Mangel, sondern aus dem Misstrauen des Marktes. Einen Unfallschaden musst du beim Verkauf offenlegen, sobald er über einen ganz geringfügigen Lackschaden hinausgeht — verschweigst du ihn wissentlich, haftest du wegen arglistiger Täuschung. Der Markt bestraft diese Offenlegung mit einem Abschlag, und den muss dir der Schädiger ersetzen.

Die Höhe hängt von Alter, Laufleistung, Schadenumfang und der Marktgängigkeit des Modells ab. Berechnet wird sie mit anerkannten Modellen wie Ruhkopf/Sahm, Halbgewachs oder der Marktrelevanz- und Faktorenmethode; bei einem drei Jahre alten Mittelklassewagen mit 8.000 Euro Reparaturkosten liegt sie schnell im vierstelligen Bereich. Der Betrag kommt zusätzlich zu den Reparaturkosten und steht dir auch dann zu, wenn du das Auto nie verkaufst — der Wert ist jetzt gemindert, nicht erst beim Verkauf.

Die häufigste Kürzung arbeitet mit starren Grenzen: über fünf Jahre alt, über 100.000 Kilometer, also keine Wertminderung. Diese Zahlen stammen aus einem alten Berechnungsmodell und stehen in keinem Gesetz. Maßgeblich ist der Markt — bei einem gepflegten Fahrzeug mit stabiler Nachfrage entsteht auch jenseits dieser Grenzen ein Minderwert.

Diese starren Grenzen stammen aus einem älteren Berechnungsmodell, nicht aus dem Gesetz. Maßgeblich ist der Markt, nicht die Faustformel.

Rechtsgrundlage

Der Bundesgerichtshof lässt die anerkannten Berechnungsmodelle als Schätzgrundlage zu — entscheidend ist eine nachvollziehbare Begründung, nicht die Wahl einer bestimmten Formel. Die Wertminderung ist umsatzsteuerneutral und wird aus dem Nettoverkaufspreis geschätzt (BGH VI ZR 188/22).

Nicht verwechseln mit

  • Technische Wertminderung — Ein bleibender technischer Mangel nach der Reparatur — die merkantile entsteht trotz mangelfreier Reparatur.
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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

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