Halbgewachs ist eines der klassischen Modelle zur merkantilen Wertminderung, historisch als DEKRA-Modell bekannt und auf eine Veröffentlichung aus den 1960er Jahren zurückgehend. Es verknüpft mehrere Größen: Neupreis, Veräußerungswert und Reparaturkosten — und gewichtet zusätzlich das Verhältnis von Arbeits- zu Materialkosten.

Dieser letzte Punkt ist sein eigentlicher Gedanke. Eine Reparatur, die überwiegend aus Arbeitszeit besteht — richten, schweißen, ausbeulen —, greift tiefer in die Substanz ein als eine, bei der vor allem Teile getauscht wurden. Genau das schlägt sich am Gebrauchtmarkt nieder, und deshalb liefert Halbgewachs bei größeren Struktur- und Karosserieschäden meist höhere Werte als Ruhkopf/Sahm.

Der Preis dieser Differenzierung ist Aufwand: Die Rechnung ist schwerer nachzuvollziehen, und man braucht mehr Ausgangsdaten. Zudem liefert das Modell eher die obere Bemessungsgrenze — es ist damit keine Universallösung, sondern eine von mehreren zulässigen Methoden.

Verbindlich ist ohnehin keine Formel. Der Bundesgerichtshof lässt jede anerkannte Methode als Schätzgrundlage zu und verlangt nur eine nachvollziehbare Begründung. Der Sachverständige wählt das Modell, das zum Fahrzeug, zum Schadenbild und zur Marktlage passt — und legt offen, warum. Steht in deinem Gutachten ein Minderwert, sollte dort auch stehen, wie er zustande kam.

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
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