Was kostet ein Oldtimer-Gutachten?

Für die Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO und die notwendige Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung fallen getrennte Entgelte an. Eine veröffentlichte TÜV-NORD-Entgelttabelle, gültig ab 01.01.2026, nennt für ein Kraftfahrzeug bis 3,5 Tonnen 150 Euro Grundentgelt für das §-23-Gutachten. Hinzu kommen in derselben Tabelle 110,90 Euro für die HU, wenn ein Abgasnachweis vorliegt, oder 167,90 Euro einschließlich Abgasmessung. Das ergibt in diesem veröffentlichten Preisbeispiel 260,90 Euro beziehungsweise 317,90 Euro. Andere Prüfstellen und Fahrzeuge können abweichen.

Oldtimer bei der Begutachtung für das H-Kennzeichen

Für die Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO und die notwendige Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung fallen getrennte Entgelte an. Eine veröffentlichte TÜV-NORD-Entgelttabelle, gültig ab 01.01.2026, nennt für ein Kraftfahrzeug bis 3,5 Tonnen 150 Euro Grundentgelt für das §-23-Gutachten. Hinzu kommen in derselben Tabelle 110,90 Euro für die HU, wenn ein Abgasnachweis vorliegt, oder 167,90 Euro einschließlich Abgasmessung. Das ergibt in diesem veröffentlichten Preisbeispiel 260,90 Euro beziehungsweise 317,90 Euro. Andere Prüfstellen und Fahrzeuge können abweichen.

Rechtsgrundlage§ 23 StVZO
Größenordnung223 €
Zeitraum30 Jahren
KernbegriffGuter Erhaltungszustand

Ein zusätzliches Oldtimer-Wertgutachten ist ein eigener Auftrag. Die TÜV-NORD-Preisliste für Fahrzeugbewertungen, gültig ab 01.04.2025, nennt 223 Euro für eine Kurzbewertung bis 50.000 Euro Fahrzeugwert, 252 Euro für die erweiterte Kurzbewertung und 487 Euro für die ausführliche Fahrzeugbewertung. Bei seltenen historischen Liebhaberfahrzeugen wird dort nach Zeitaufwand abgerechnet. Diese veröffentlichten Bruttopreise sind Preisbeispiele, keine gesetzliche Gebührenordnung.

Zwei Gutachten, zwei Zwecke

Das eine ist das §-23-StVZO-Gutachten. Es prüft, ob ein Fahrzeug als Oldtimer eingestuft werden kann – technisch und rechtlich ein Zulassungsvorgang. § 23 StVZO verlangt dabei ausdrücklich eine Untersuchung im Umfang der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Das andere ist das Oldtimer-Wertgutachten, das je nach Auftrag Marktwert, Wiederbeschaffungswert oder Wiederherstellungswert für Versicherung, Kauf oder Verkauf herleitet. Für das H-Kennzeichen brauchst du das §-23-Gutachten; ein Wertgutachten ersetzt es nicht.

Welche Wertbewertung dein Versicherer verlangt, hängt von Tarif und Fahrzeugwert ab. Eine Kurzbewertung kann für die Einstufung genügen, untersucht das Fahrzeug aber weniger tief. Für ein hochwertiges, seltenes oder umfangreich restauriertes Fahrzeug ist eine ausführliche Bewertung belastbarer, weil Historie, Baugruppen und Marktvergleich nachvollziehbar dokumentiert werden.

Die Verwechslung ist verständlich, weil beide Gutachten am selben Fahrzeug ansetzen und teils vom selben Sachverständigen kommen. Trotzdem lohnt sich die Trennung: Ein H-Kennzeichen-Gutachten sagt nichts über den Marktwert, ein Wertgutachten öffnet nicht automatisch die Tür zum H-Kennzeichen.

Schnelltest

Worauf es in deinem Fall ankommt.

Wer das § 23-Gutachten überhaupt ausstellen darf
Ein §-23-StVZO-Gutachten darf nicht jeder freie KFZ-Sachverständige ausstellen.

Die Voraussetzungen fürs H-Kennzeichen
Die Definition steht in § 2 Nr. 22 FZV: Erstmals vor mehr als 30 Jahren in Verkehr gekommen – ohne dieses…

Warum das Oldtimer-Gutachten teurer ist als eine…
Der Prüfer verbindet Verkehrs- und Umweltprüfung mit einer historischen Einordnung.

Wer das § 23-Gutachten überhaupt ausstellen darf

Ein §-23-StVZO-Gutachten darf nicht jeder freie KFZ-Sachverständige ausstellen. § 23 StVZO nennt amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer sowie Prüfingenieure. Diese arbeiten bei anerkannten Prüf- und Überwachungsorganisationen. Ein freies Sachverständigenbüro kann fachlich vorbereiten und den Zustand einschätzen; das förmliche Gutachten darf es nur erstellen, wenn die prüfende Person die gesetzliche Anerkennung besitzt.

Anders sieht es beim zweiten Dokument aus: Das Oldtimer-Wertgutachten mit Zustandsnote als Versicherungsgrundlage ist gerade die Domäne des freien, unabhängigen Sachverständigen. Hier zählt nicht die amtliche Anerkennung, sondern die fundierte Marktkenntnis für das jeweilige Modell.

Die Voraussetzungen fürs H-Kennzeichen

Die Definition steht in § 2 Nr. 22 FZV:

  • Erstmals vor mehr als 30 Jahren in Verkehr gekommen – ohne dieses Mindestalter ist die Anfrage nach dem H-Kennzeichen gegenstandslos, das Gutachten würde ohnehin abgelehnt.
  • Weitgehend erhaltener Originalzustand – oft der eigentliche Streitpunkt. Ein technisch einwandfreies, aber grundlegend modifiziertes Fahrzeug (anderer Motor, verändertes Fahrwerk, untypische Umbauten) kann trotz Alters durchfallen.
  • Guter Erhaltungszustand – Verkehrssicherheit allein genügt nicht, wenn das Fahrzeug deutlich verbraucht oder unsachgemäß instandgesetzt ist.
  • Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts – die historische Aussage des Fahrzeugs muss erkennbar erhalten sein.

Das Alter allein verschafft daher keinen Anspruch auf das Kennzeichen. Vor allem nicht dokumentierte Motor-, Fahrwerks-, Karosserie- und Beleuchtungsumbauten verursachen Rückfragen. Besprich solche Änderungen vor dem eigentlichen Termin mit der prüfenden Stelle.

Warum das Oldtimer-Gutachten teurer ist als eine normale HU

Der Prüfer verbindet Verkehrs- und Umweltprüfung mit einer historischen Einordnung. Typische Prüfpunkte sind:

  • Abgleich von Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Papieren und technischen Daten
  • Karosserie, Rahmen, Unterboden und tragende Bereiche auf Korrosion und unsachgemäße Reparaturen
  • Motor, Getriebe, Achsen, Bremsen, Lenkung, Räder und Beleuchtung
  • Innenraum, Lackierung, Anbauteile und Zubehör auf Originalität oder zeitgenössische Ausführung
  • erkennbare Datierungen, Teilenummern und Nachweise zu Austauschaggregaten
  • Funktionsprüfung und, soweit erforderlich, Probefahrt

Zeitgenössische Änderungen sind nicht automatisch schädlich. TÜV SÜD nennt etwa die fachgerechte Umrüstung der Bordspannung von 6 auf 12 Volt, die Nachrüstung eines Katalysators und bestimmte Sicherheitsnachrüstungen als zulässige Beispiele. Moderne Räder, Scheinwerfer oder ein Motor aus einer anderen Baureihe können dagegen die historische Einstufung verhindern. Maßgeblich bleiben Richtlinie, Fahrzeugtyp und Nachweis – nicht die bloße Behauptung, ein Umbau sei „damals üblich“.

Zusatzrecherche kann gesondert berechnet werden. Die zitierte TÜV-NORD-Entgelttabelle weist ausdrücklich darauf hin, dass Recherchezuschläge für das §-23-Gutachten nach Zeitaufwand möglich sind. Lass dir deshalb vorab sagen, ob Datenblatt, Einzelabnahme oder Recherche zu seltenen Teilen nötig werden und welcher Preis dafür gilt.

Zustandsnoten als zweite Ebene

Neben der Ja/Nein-Entscheidung fürs H-Kennzeichen arbeiten viele Wertgutachten mit Zustandsnoten von 1 bis 5. TÜV NORD beschreibt Note 1 als makellos und Note 5 als restaurierungsbedürftig, nicht fahrbereit oder teilweise zerlegt. Welche Skala verwendet wird, muss im Gutachten stehen. Die Note gehört zur Wertbewertung und ist nicht die Entscheidung des §-23-Gutachtens.

Für den Wert werden Originalität, Restaurierungsqualität, Historie, Laufleistung, Ausstattung, Farbkombination, Marktangebot und Zustand der einzelnen Baugruppen zusammengeführt. Eine Lackschichtmessung kann Nachlackierungen anzeigen; sie beweist allein weder schlechte Restaurierung noch Unfallfreiheit. Ein ausführliches Gutachten erklärt deshalb, wie aus Befund, Zustandsnote und Vergleichsmarkt der jeweilige Wert abgeleitet wurde.

Diese Unterlagen solltest du mitbringen

  • Zulassungsbescheinigungen und vorhandene Betriebserlaubnis
  • frühere Prüfberichte, Datenblätter und Gutachten
  • Rechnungen und Fotos zu Restaurierung und Reparaturen
  • Nachweise zu Motor, Fahrwerk, Rädern, Beleuchtung und anderen Umbauten
  • historische Prospekte, Datenkarten oder Teileunterlagen bei seltenen Ausführungen
  • Wartungsnachweise und Belege zur Fahrzeughistorie

Lege die Unterlagen geordnet nach Baugruppe vor und mache unklare Umbauten von dir aus kenntlich. Fehlende Nachweise bedeuten nicht automatisch eine Ablehnung, können aber Recherche, Einzelabnahmen und damit die Kosten erhöhen.

Was das Ganze in der Summe kostet

LeistungVeröffentlichtes Bruttopreis-BeispielQuelle und Grenze
HU bei vorliegendem Abgasnachweis110,90 EuroTÜV-NORD-Entgelttabelle, gültig ab 01.01.2026, Kraftfahrzeug bis 3,5 Tonnen
HU einschließlich Abgasmessung167,90 Eurodieselbe Entgelttabelle und Fahrzeugklasse
§-23-Gutachten, Grundentgelt150 Eurodieselbe Entgelttabelle; HU und Abgasuntersuchung nicht enthalten
Kombination mit vorliegendem Abgasnachweis260,90 Eurorechnerische Summe der veröffentlichten Einzelentgelte
Kombination einschließlich Abgasmessung317,90 Eurorechnerische Summe der veröffentlichten Einzelentgelte
Oldtimer-Kurzbewertung223 EuroTÜV-NORD-Preisliste Fahrzeugbewertungen, gültig ab 01.04.2025, bis 50.000 Euro Fahrzeugwert
Erweiterte Kurzbewertung252 Eurodieselbe Preisliste
Ausführliche Fahrzeugbewertung487 Eurodieselbe Preisliste; Sonderrecherche nach Aufwand

Zum Endpreis können Nachprüfung, Datenblatt, Änderungsabnahme, Anfahrt oder besondere Recherche hinzukommen. Kläre außerdem, ob bereits ein verwendbarer Abgasnachweis vorliegt oder die Abgasmessung mitberechnet wird. Die Untersuchung im Umfang der HU ist nach § 23 StVZO Teil der Begutachtung; eine Ausnahme gilt dort nur, wenn zugleich ein Gutachten nach § 21 StVZO erstellt wird.

H-Kennzeichen beantragen: der Schritt nach dem Gutachten

Vereinbare den Termin bei einer anerkannten Prüfstelle und frage vorab, welche Dokumente und Nachweise für dein Fahrzeug fehlen. Das Fahrzeug muss zur Untersuchung vorgeführt werden; eine reine Fotoprüfung ersetzt weder HU noch historische Begutachtung. Sorge für sicheren, prüffähigen Zustand und freien Zugang zu Identnummern, Motorraum und Unterboden.

Werden bei der HU erhebliche Mängel festgestellt, gibt es keine Prüfplakette. Anlage VIII Nr. 3.1.4.3 StVZO verlangt die Beseitigung und Wiedervorführung spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptuntersuchung; danach ist statt der Nachprüfung eine neue HU nötig. Die veröffentlichte TÜV-NORD-Tabelle nennt je nach Nachprüfungsumfang 24 Euro oder 42 Euro. Scheitert dagegen die historische Einstufung an Originalität oder Erhaltungszustand, lass dir den Ablehnungsgrund schriftlich nennen und kläre vor Umbau oder Restaurierung, ob eine erneute vollständige §-23-Begutachtung berechnet wird.

Das Wertgutachten kannst du getrennt beauftragen. Frage vorher deinen Versicherer, welche Bewertungsform und welchen Wertbegriff er akzeptiert. So zahlst du nicht für eine ausführliche Marktanalyse, wenn der Tarif nur eine Kurzbewertung verlangt – und reichst umgekehrt kein zu knappes Dokument für ein seltenes, hochwertiges Fahrzeug ein.

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Vereinbare den Termin bei einer…

Vereinbare den Termin bei einer anerkannten Prüfstelle und frage vorab, welche Dokumente und Nachweise für dein Fahrzeug fehlen.

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Das Fahrzeug muss zur Untersuchung…

Das Fahrzeug muss zur Untersuchung vorgeführt werden; eine reine Fotoprüfung ersetzt weder HU noch historische Begutachtung.

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Sorge für sicheren, prüffähigen Zustand…

Sorge für sicheren, prüffähigen Zustand und freien Zugang zu Identnummern, Motorraum und Unterboden.

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Werden bei der HU erhebliche Mängel…

Werden bei der HU erhebliche Mängel festgestellt, gibt es keine Prüfplakette.

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Anlage VIII Nr. 3.1.4.3 StVZO verlangt…

Anlage VIII Nr. 3.1.4.3 StVZO verlangt die Beseitigung und Wiedervorführung spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptuntersuchung; danach ist statt der Nachprüfung eine neue HU nötig.

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

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