Totalschaden klingt nach Schrottplatz, ist aber ein Oberbegriff für zwei verschiedene Befunde. Im Regelfall beschreibt er ein Rechenverhältnis: Der Aufwand für die Reparatur steht nicht mehr im Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs — technisch ließen sich die allermeisten dieser Autos wiederherstellen, es lohnt sich nur nicht mehr. Seltener ist der andere Fall, in dem sich das Fahrzeug überhaupt nicht mehr sicher und fachgerecht instand setzen lässt.

Statt der Reparaturkosten wird dann abgerechnet, was es dich kostet, wieder ein gleichwertiges Auto zu fahren: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Bei 14.800 Euro Wiederbeschaffungswert und 3.900 Euro Restwert sind das 10.900 Euro; das beschädigte Fahrzeug behältst und verwertest du selbst.

Weil die Auszahlung eine Differenz aus zwei Zahlen ist, setzt der Versicherer an beiden an. Ein zu niedrig angesetzter Wiederbeschaffungswert und ein zu hoch angesetzter Restwert wirken in dieselbe Richtung — sie senken deine Auszahlung, ohne dass an der Schadenhöhe selbst etwas verändert wurde. Deshalb lohnt es, beide Zahlen einzeln zu prüfen statt nur das Ergebnis.

Echte Totalschäden sind zwei: der wirtschaftliche als Regelfall und der technische, bei dem eine Reparatur gar nicht mehr verantwortbar ist. Daneben steht der unechte Totalschaden — dort ist das Fahrzeug reparaturwürdig, du entscheidest dich nur trotzdem für ein Ersatzfahrzeug; er ist keine Schadensart, sondern ein Abrechnungsfall. Und es gibt einen wichtigen Ausweg: Innerhalb der 130-Prozent-Grenze darfst du dein Auto behalten und reparieren lassen, auch wenn das rechnerisch teurer ist.

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Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.