Sie ist der seltenere Fall, denn eine gute Werkstatt beseitigt, was sich beseitigen lässt. Ein sichtbarer Farbversatz, ein schiefes Spaltmaß, eine klappernde Verkleidung sind zunächst Reparaturmängel: Dafür schuldet die Werkstatt Nachbesserung, und die geht dem Geldersatz vor. Erst wenn feststeht, dass sich der Nachteil nicht beseitigen lässt, wird daraus eine Wertminderung.

Belegen muss das der Sachverständige, und zwar konkret: welcher technische Nachteil bleibt, woran man ihn misst und wie lange er wirkt. Eine Struktur, deren Korrosionsschutz nach dem Richten nie wieder den Werkszustand erreicht, altert schneller — dieser Nachteil hat eine absehbare Dauer und lässt sich beziffern. Eine pauschale Behauptung „technisch minderwertig“ trägt dagegen nichts.

Bleibt technisch etwas zurück, kommt der Betrag zusätzlich zur merkantilen Wertminderung. Denn er beschreibt etwas anderes: nicht den Ruf des Fahrzeugs am Markt, sondern seinen realen Zustand. Was aber nicht geht, ist dieselbe Einbuße zweimal zu berechnen — weder verdeckt in einer erhöhten Reparaturposition noch zusätzlich im merkantilen Minderwert. Wer beide Beträge nebeneinander ansetzt, muss sauber trennen, was jeder von beiden abbildet.

Nicht verwechseln mit

  • Merkantile Wertminderung — Der Wertverlust allein wegen der Unfallvorgeschichte, auch bei technisch perfekter Reparatur.
  • Reparaturweg — Ob technisch etwas zurückbleibt, entscheidet sich bei der Wahl des Reparaturwegs.
Antwort meist am selben Tag

Kurz fragen kostet
nichts.

Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.