Nach einem Unfall telefonierst du mit der Werkstatt, schickst Unterlagen, fährst zum Gutachter. Diese Mühe ist Teil deines Schadens, auch ohne gesammelte Quittungen. Rechtlich ist die Pauschale eine Schätzung des Gerichts nach § 287 ZPO — deshalb gibt es keinen bundesweit festen Betrag, sondern Hausnummern: Viele Gerichte sprechen 25 Euro zu, andere 30, vereinzelt auch mehr.

Wer tatsächlich höheren Aufwand hatte, kann ihn geltend machen — dann aber einzeln und belegt. Die Pauschale und der Einzelnachweis schließen einander aus; beides nebeneinander gibt es nicht.

Was sie nicht abdeckt, wird regelmäßig verwechselt: Anwaltskosten sind eine eigene Schadensposition, Verdienstausfall ebenso, und die Zeit, die du selbst in die Abwicklung steckst, ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Bei geteilter Haftung wird auch die Pauschale gequotelt — bei 70 Prozent bleiben von 25 Euro eben 17,50.

Die Position klingt nach Kleingeld und ist es auch. Als Gradmesser taugt sie trotzdem: Wer dir nicht einmal die 25 Euro zahlt, wird auch die großen Positionen nicht freiwillig anerkennen — und wer sie kommentarlos zahlt, während er die Wertminderung streicht, verrät, wo sein Spielraum liegt.

Nicht verwechseln mit

  • Quotelung — Auch die Pauschale wird bei geteilter Haftung anteilig gekürzt.
Antwort meist am selben Tag

Kurz fragen kostet
nichts.

Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.