Für ein Wertgutachten gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung. Der Preis richtet sich nach Fahrzeug, Verwendungszweck und Untersuchungstiefe. Öffentlich zugängliche Preislisten zeigen deshalb konkrete Beispiele, aber keinen verbindlichen Marktpreis für jedes Auto:
| Produkt und veröffentlichte Quelle | Geeigneter Zweck | Veröffentlichter Preis | Wichtige Grenze |
|---|---|---|---|
| Online-Wertindikation der DAT | erste Orientierung für einen üblichen Gebrauchtwagen | kostenlos | keine persönliche Zustandsprüfung |
| Home-Check von classic-analytics | selbst erstellte Kurzbewertung eines Klassikers | 49 Euro | Fotos und Zustandsangaben kommen vom Halter |
| Kurzbewertung von Classic Data | kompakte Versicherungsbewertung eines Klassikers | ab 180 Euro | grobe äußerliche Inaugenscheinnahme |
| Kurzbewertung von TÜV NORD | kompakte Bewertung eines Klassikers bis 50.000 Euro Fahrzeugwert | 223 Euro | geringerer Prüfumfang als die ausführliche Bewertung |
| Erweiterte Kurzbewertung von TÜV NORD | zusätzliche Dokumentation gegenüber der Kurzbewertung | 252 Euro | Leistungsumfang vor Auftrag bestätigen lassen |
| Ausführliche Fahrzeugbewertung von TÜV NORD | detaillierte Zustands- und Wertdokumentation | 487 Euro | seltene historische Fahrzeuge werden nach Aufwand berechnet |
Die Beispiele betreffen unterschiedliche Produkte und sind nicht direkt austauschbar. Vor allem bei Klassikern werden Preise transparent veröffentlicht; für normale Gebrauchtwagen, Sonderumbauten oder Bewertungen in einem Rechtsstreit erstellen viele Büros erst nach Sichtung des Auftrags ein Angebot. Entscheidend ist daher nicht der niedrigste Tabellenwert, sondern ob der angebotene Prüfumfang deinen Zweck erfüllt.
Anbieter können Preise und Leistungsumfang ändern. Lass dir deshalb den am Tag der Beauftragung geltenden Endpreis bestätigen und lege die veröffentlichte Produktbeschreibung zum Auftrag. So bleibt nachvollziehbar, ob Besichtigung, Marktbericht, Fotos und Ausfertigung bereits enthalten sind oder später als Zusatzkosten erscheinen.
Online-Wert, Kurzbewertung und Vollgutachten leisten nicht dasselbe
Eine Online-Wertindikation vergleicht Fahrzeugdaten und Laufleistung mit Marktdaten. Die DAT weist ausdrücklich darauf hin, dass das Ergebnis eine vorläufige, unverbindliche Schätzung ist. Individueller Zustand, verdeckte Mängel und nicht erfasste Sonderausstattung können ohne Besichtigung nicht zuverlässig einfließen.
Bei einer Kurzbewertung sieht ein Sachverständiger das Fahrzeug oder der Halter dokumentiert es nach einem vorgegebenen Verfahren. Das kann für die Einstufung einer Kaskoversicherung oder als erste Kauf- und Verkaufsorientierung genügen. Für hochwertige Fahrzeuge, streitige Eigentumsauseinandersetzungen oder einen detaillierten Nachweis von Originalität und Restaurierung ist der begrenzte Umfang oft zu schmal.
Ein ausführliches Wertgutachten beschreibt Identität, Ausstattung, Zustand, Historie und Marktumfeld nachvollziehbar. Bei einem Klassiker werden häufig einzelne Baugruppen, Originalität, Restaurierungen und Umbauten bewertet. DEKRA nennt als Wertfaktoren außerdem Laufleistung, Farbkombination, Fahrzeughistorie und aktuelle Marktpreise. Diese Recherche- und Dokumentationsarbeit erklärt den höheren Preis.
Schnelltest
Worauf es in deinem Fall ankommt.
Diese Faktoren erhöhen den Aufwand
Ein Standardfahrzeug mit vollständigen Unterlagen lässt sich leichter bewerten als ein seltenes oder stark…
Welches Gutachten zu deinem Anlass passt
AnlassMeist passende FormVor Beauftragung klärenÜblicher Gebrauchtwagen soll verkauft werdenOnline-Indikation plus…
So läuft die Fahrzeugbewertung ab
Bereite Zulassungsdokumente, Wartungsnachweise, Rechnungen, Restaurierungsfotos, Belege zu Umbauten, frühere…
Diese Faktoren erhöhen den Aufwand
Ein Standardfahrzeug mit vollständigen Unterlagen lässt sich leichter bewerten als ein seltenes oder stark verändertes Fahrzeug. Preisrelevant sind insbesondere:
- Verwendungszweck: Eine Verkaufsorientierung benötigt weniger formale Begründung als eine Bewertung für Erbschaft, Zugewinnausgleich, Finanzierung oder einen Rechtsstreit.
- Fahrzeugart: Seltene Modelle, Einzelstücke, Importfahrzeuge und umfangreiche Umbauten erfordern zusätzliche Markt- und Vergleichsrecherche.
- Dokumentenlage: Fehlende Rechnungen, Restaurierungsnachweise oder Angaben zur Historie müssen soweit möglich anderweitig geprüft werden.
- Zustandsprüfung: Hebebühne, Probefahrt, Lackschichtmessung und die Untersuchung schwer zugänglicher Bereiche verursachen mehr Aufwand als eine äußere Sichtprüfung.
- Wertdefinition: Marktwert, Wiederbeschaffungswert und Wiederherstellungswert beantworten unterschiedliche Fragen und brauchen unterschiedliche Grundlagen.
- Zusatzleistungen: Anfahrt, Datenbankabfragen, Übersetzungen, weitere Ausfertigungen oder eine spätere Stellungnahme können gesondert berechnet werden.
Auch der Bewertungsstichtag gehört in den Auftrag. Für einen aktuellen Verkauf zählt der heutige Markt, bei einer Vermögensauseinandersetzung kann dagegen ein zurückliegender Zustand maßgeblich sein. Dann muss der Sachverständige historische Marktdaten und den damaligen Fahrzeugzustand rekonstruieren. Das erhöht den Recherchebedarf und sollte im Angebot ausdrücklich benannt werden.
Die TÜV-NORD-Preisliste für Fahrzeugbewertungen gilt seit dem 1. April 2025. Für Oldtimer nennt sie 223 Euro für die Kurzbewertung bis 50.000 Euro Fahrzeugwert, 252 Euro für die erweiterte Kurzbewertung und 487 Euro für die ausführliche Fahrzeugbewertung, jeweils inklusive Umsatzsteuer. Bei einem historisch seltenen Liebhaberfahrzeug wird dort nicht pauschal, sondern nach Aufwand abgerechnet. TÜV NORD weist darauf hin, dass die Entgelte je nach Untersuchungsstelle abweichen können — frag vor dem Auftrag nach dem Endpreis. Das ist belastbarer als eine allgemeine Spanne, die Fahrzeug und Zweck ausblendet.
Welches Gutachten zu deinem Anlass passt
| Anlass | Meist passende Form | Vor Beauftragung klären |
|---|---|---|
| Üblicher Gebrauchtwagen soll verkauft werden | Online-Indikation plus realistischer Zustandscheck; bei Streitpotenzial persönliche Bewertung | Werden Sonderausstattung und konkrete Mängel berücksichtigt? |
| Klassiker soll nur für die Kaskoeinstufung dokumentiert werden | Vom Versicherer akzeptierte Kurzbewertung | Welche Wertgrenze und welche Aktualität verlangt der Tarif? |
| Hochwertiges, seltenes oder umgebautes Fahrzeug | Ausführliches Wertgutachten | Werden Historie, Originalität, Umbauten und Vergleichsfahrzeuge geprüft? |
| Fahrzeug dient als Kreditsicherheit | Bewertung nach Vorgabe des Finanzierers | Welche Wertdefinition und Qualifikation werden akzeptiert? |
| Erbschaft oder Zugewinnausgleich | Ausführliches, stichtagsbezogenes Gutachten | Welcher Bewertungsstichtag und welcher Wertbegriff sind erforderlich? |
| Gerichtliche Auseinandersetzung ist absehbar | Begründetes Privatgutachten durch einen fachlich passenden Sachverständigen | Ist mit ergänzender Stellungnahme oder Gerichtstermin zu rechnen? |
Frage die Stelle, die das Gutachten später verwenden soll, nach ihren Anforderungen. Ein Versicherer kann eine bestimmte Bewertungsform akzeptieren, während ein Finanzierer oder Gericht einen anderen Nachweis benötigt. Eine teurere Ausarbeitung hilft nicht, wenn sie die falsche Wertdefinition beantwortet.
Entscheidend ist daher nicht der niedrigste Tabellenwert, sondern ob der angebotene Prüfumfang deinen Zweck erfüllt. Anbieter können Preise und Leistungsumfang ändern.
So läuft die Fahrzeugbewertung ab
Bereite Zulassungsdokumente, Wartungsnachweise, Rechnungen, Restaurierungsfotos, Belege zu Umbauten, frühere Gutachten und vorhandene Schlüssel vor. Bei seltenen Fahrzeugen helfen außerdem Nachweise zu Herkunft und Originalität.
Der Sachverständige sollte anschließend:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Laufleistung und Ausstattung mit den Unterlagen abgleichen.
- Karosserie, Innenraum, Technik, Bereifung und erkennbare Vorschäden dokumentieren.
- Reparatur- und Restaurierungszustand prüfen und Grenzen einer zerstörungsfreien Besichtigung benennen.
- Marktdaten und tatsächlich vergleichbare Fahrzeuge auswählen.
- Wertart, Bewertungsstichtag und Herleitung im Gutachten offenlegen.
Eine Lackschichtmessung kann Nachlackierungen anzeigen, beweist allein aber weder Unfallfreiheit noch die Qualität einer Reparatur. Ebenso ersetzt eine Probefahrt keine zerlegende technische Prüfung. Ein gutes Angebot sagt deshalb nicht nur, was geprüft wird, sondern auch, was ausdrücklich außerhalb des Auftrags bleibt.
Angebot und Endpreis vorab festhalten
Lass dir einen Bruttopreis oder eine nachvollziehbare Berechnungsweise in Textform geben. Ein transparentes Angebot trennt:
| Rechnungsbestandteil | Was darin stehen sollte |
|---|---|
| Grundpreis | Besichtigung, Bewertungsart und enthaltene Dokumentation |
| Variable Recherche | Stundensatz oder Pauschale und Anlass der Zusatzarbeit |
| Nebenkosten | Anfahrt, Datenbank, Versand und zusätzliche Ausfertigungen |
| Mögliche Folgearbeit | Ergänzung, Stellungnahme oder Teilnahme an einem Termin |
| Gesamtbetrag | Umsatzsteuer und alle bereits absehbaren Positionen |
Ein belastbares Rechenmodell lautet daher nicht „Wertgutachten ab einem beliebigen Lockpreis“, sondern: vereinbarter Grundpreis plus ausdrücklich beauftragte Recherche plus ausgewiesene Nebenkosten. Beim veröffentlichten Beispiel von TÜV NORD sind 487 Euro der Preisanker für die ausführliche Fahrzeugbewertung; bei einem seltenen historischen Fahrzeug muss der zusätzliche Aufwand vorab konkretisiert werden. Ohne veröffentlichten Stundensatz wäre jeder weiter ausgerechnete Betrag erfunden.
Wer das Wertgutachten bezahlt
Bei Verkauf, Finanzierung, Erbschaft oder Zugewinnausgleich beauftragst und bezahlst du das Gutachten grundsätzlich selbst. Ein Schadengutachten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist etwas anderes: Dessen erforderliche Kosten können nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zum ersatzfähigen Schaden gehören. Die BVSK-Honorarbefragung betrifft solche Schadengutachten und ist kein Tarif für ein frei beauftragtes Wertgutachten.
Beauftragt ein Gericht selbst einen Sachverständigen, richtet sich dessen Vergütung nach dem JVEG. Das macht die Sätze des JVEG nicht zur Preisvorgabe für deinen privaten Auftrag.
Soll ausnahmsweise eine Versicherung ein Wert- oder Schadengutachten bezahlen, kläre Auftrag, Abtretung und Kostenfreigabe vorab. Du bleibst bei einem eigenen Auftrag grundsätzlich Honorarschuldner, wenn nicht eindeutig etwas anderes vereinbart ist. Kürzt ein Versicherer später, muss deshalb aus der Abtretung und dem Vertrag hervorgehen, ob das Büro die Restforderung gegen dich oder den Versicherer verfolgt.

