Was kostet ein KFZ-Gutachten

Ein privates KFZ-Unfallgutachten kostet bei 1.000 Euro Schadenhöhe nach dem Honorarkorridor der BVSK-Honorarbefragung 2024 allein beim Grundhonorar netto 354 bis 399 Euro. Bei 3.000 Euro Schadenhöhe sind es 588 bis 651 Euro, bei 10.000 Euro 1.063 bis 1.166 Euro. Hinzu kommen vereinbarte Nebenkosten und Umsatzsteuer. Das sind Marktwerte der befragten BVSK-Mitglieder, keine gesetzlich bindenden Festpreise.

Fotodokumentation durch den Sachverständigen

Ein privates KFZ-Unfallgutachten kostet bei 1.000 Euro Schadenhöhe nach dem Honorarkorridor der BVSK-Honorarbefragung 2024 allein beim Grundhonorar netto 354 bis 399 Euro. Bei 3.000 Euro Schadenhöhe sind es 588 bis 651 Euro, bei 10.000 Euro 1.063 bis 1.166 Euro. Hinzu kommen vereinbarte Nebenkosten und Umsatzsteuer. Das sind Marktwerte der befragten BVSK-Mitglieder, keine gesetzlich bindenden Festpreise.

Rechtsgrundlage§ 632 BGB
Größenordnung1.166 €
KernbegriffSchadenhöhe
Auch relevantSumme netto

Warum es keine feste Gebührenordnung gibt

Für privat beauftragte KFZ-Gutachter gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung. Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz gilt für Sachverständige, die von Gericht oder Staatsanwaltschaft herangezogen werden, nicht als Preisliste für deinen privaten Auftrag. Im Auftrag wird deshalb meist ein nach Schadenhöhe gestaffeltes Grundhonorar vereinbart; möglich sind auch Festpreis oder Stundensatz. Fehlt eine Preisabrede, richtet sich die Vergütung nach § 632 BGB.

Die Schadenhöhe bedeutet in der BVSK-Befragung bei einem Reparaturschaden Reparaturkosten netto zuzüglich einer merkantilen Wertminderung, beim Totalschaden den Wiederbeschaffungswert brutto. Sie ist die Abrechnungsstufe, nicht automatisch der Auszahlungsbetrag. Der Honorarkorridor zeigt, was ein wesentlicher Teil der befragten Mitglieder berechnet hat. Qualifikation, Fahrzeugart, Auftrag und erforderliche Zusatzuntersuchungen können zu einer anderen Vereinbarung führen.

Schadenhöhe bisGrundhonorar netto, Honorarkorridor BVSK 2024
1.000 Euro354 bis 399 Euro
3.000 Euro588 bis 651 Euro
10.000 Euro1.063 bis 1.166 Euro

Die Tabelle beantwortet deshalb nicht allein, was am Ende auf der Rechnung steht. Vor der Unterschrift solltest du die Honorarvereinbarung einschließlich Nebenkosten lesen und dir erklären lassen, auf welche Schadenhöhe sie abstellt und welcher Wert bei einer späteren Änderung maßgeblich wird.

Ändert sich die maßgebliche Schadenhöhe nach Demontage oder stellt sich ein Reparaturschaden als Totalschaden heraus, kann auch die Honorarstufe wechseln. Die Rechnung sollte dann erkennen lassen, welcher im Gutachten ermittelte Wert verwendet wurde. Eine vom Kunden nur grob geschätzte Schadenhöhe vor der Besichtigung ist dafür nicht verbindlich.

Schnelltest

Worauf es in deinem Fall ankommt.

Wie sich die Rechnung zusammensetzt
Die BVSK-Honorarbefragung 2024 arbeitet für ihre Auswertung mit vorgegebenen Nettosätzen für typische Nebenkosten.

Was im Grundhonorar steckt und was extra kosten kann
Zum normalen Unfallgutachten gehören typischerweise die Identifikation des Fahrzeugs, Besichtigung…

Warum die Kosten im Haftpflichtfall…
Nach § 249 BGB können erforderliche Sachverständigenkosten Teil des Unfallschadens sein.

Wie sich die Rechnung zusammensetzt

Die BVSK-Honorarbefragung 2024 arbeitet für ihre Auswertung mit vorgegebenen Nettosätzen für typische Nebenkosten. Sie betragen 0,70 Euro je Fahrtkilometer, 2,00 Euro je Foto im ersten Fotosatz, 0,50 Euro je Foto im zweiten Satz, 15,00 Euro pauschal für Porto und Telefon, 1,80 Euro je Schreibseite und 0,50 Euro je Kopie. Das sind Referenzwerte der Befragung. Abgerechnet wird, was wirksam vereinbart und tatsächlich angefallen ist.

RechnungsblockTypischer Inhalt
GrundhonorarBesichtigung, Schadenaufnahme, Kalkulation, Fahrzeugwerte und schriftliches Gutachten im vereinbarten Standardumfang
NebenkostenFahrt, Fotos, Schreibseiten, Kopien sowie Porto und Kommunikation
Fremd- und ZusatzleistungenVermessung, Diagnose, Demontage oder besondere technische Untersuchung
Umsatzsteuerbei Privatkunden Teil des Rechnungsbetrags; bei Vorsteuerabzug wirtschaftlich anders zu behandeln

Musterrechnung bei 3.000 Euro Schadenhöhe

Das Beispiel nimmt 10 Fahrtkilometer, 20 Fotos, 12 Schreibseiten und 12 Kopien an. Es ist keine Pauschalrechnung, sondern zeigt den Rechenweg mit den BVSK-Referenzwerten:

PositionRechnung netto
Grundhonorar588 bis 651 Euro
Fahrt10 × 0,70 Euro = 7,00 Euro
Fotos, erster Satz20 × 2,00 Euro = 40,00 Euro
Porto und Telefon15,00 Euro
Schreibseiten12 × 1,80 Euro = 21,60 Euro
Kopien12 × 0,50 Euro = 6,00 Euro
Summe netto677,60 bis 740,60 Euro
Summe brutto bei 19 Prozent Umsatzsteuer806,34 bis 881,31 Euro

Für die Privatperson ist der Bruttobetrag die Rechnungssumme. Ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen kann die Vorsteuer nach den steuerrechtlichen Voraussetzungen abziehen und macht gegen die Schädigerseite regelmäßig nur den Nettoschaden geltend. Der allgemeine Umsatzsteuersatz folgt aus § 12 Abs. 1 UStG.

Was im Grundhonorar steckt und was extra kosten kann

Zum normalen Unfallgutachten gehören typischerweise die Identifikation des Fahrzeugs, Besichtigung, Schadenbeschreibung, Fotodokumentation, Reparaturkalkulation sowie – soweit für den Fall erforderlich – Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und Reparaturdauer. Der genaue Umfang folgt aus deinem Auftrag. Ein Grundhonorar umfasst nicht automatisch jede Labor-, Mess- oder Folgearbeit.

ZusatzleistungAbrechnung nach BVSK-Honorarbefragung 2024 oder Vereinbarung
Achsvermessung132 bis 140 Euro netto
Karosserievermessung252 bis 272 Euro netto
Fehlerspeicherauslese59 bis 74 Euro netto
Demontage zur SchadenfreilegungWerkstatt- oder Fremdrechnung nach Auftrag
Reparaturbestätigunggesondertes Honorar nach Umfang
Ergänzungsgutachtenklären, ob neuer Auftrag, unfallbedingte Nachtragsleistung oder Korrektur
technische Stellungnahme zu einem PrüfberichtZeit- oder Pauschalhonorar nach Vereinbarung

Frag vor einer Zusatzuntersuchung, wer sie beauftragt und bezahlt. Zeigt sich erst nach Demontage ein verdeckter Unfallschaden, sollte das Büro den Befund dokumentieren und die Kalkulation nachvollziehbar ergänzen. Eine bloße zweite Rechnung ohne technischen Anlass ist dagegen keine Zusatzleistung.

Warum die Kosten im Haftpflichtfall erstattungsfähig sind

Nach § 249 BGB können erforderliche Sachverständigenkosten Teil des Unfallschadens sein. Der BGH stellt darauf ab, welche Aufwendungen ein wirtschaftlich vernünftiger Geschädigter aus seiner damaligen Sicht für zweckmäßig und notwendig halten durfte, und lehnt eine unmittelbare Anwendung des JVEG auf Privatgutachter ab (BGH, 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06). Das macht nicht jede beliebige Rechnung automatisch erstattungsfähig: Auftrag, erkennbare Preisgestaltung, Schadenumfang und tatsächliche Rechnung bleiben relevant.

FallWer die Gutachterkosten typischerweise trägt
unverschuldeter Haftpflichtschaden, Gutachten erforderlichgegnerische Haftpflichtversicherung
TeilschuldGegnerversicherung entsprechend ihrer Haftungsquote; Rest bleibt zunächst bei dir oder ist nach Kaskovertrag zu prüfen
selbst verschuldeter Schaden, Kaskoregulierungnur nach den eigenen AKB; viele Bedingungen erstatten den eigenen Gutachter nur nach Veranlassung oder Zustimmung des Versicherers
erkennbar kleiner SchadenVollgutachten kann unverhältnismäßig sein; Kostenvoranschlag oder Kurzbericht prüfen
privat beauftragtes WertgutachtenAuftraggeber, sofern keine besondere Kostenübernahme besteht
gerichtlich bestellter SachverständigerVorschuss und endgültige Kosten nach den Prozessregeln und der Kostenentscheidung

Bei Teilschuld wird nicht das Honorar selbst billiger; die gegnerische Erstattung sinkt mit der Haftungsquote. Im Kaskofall solltest du nie ohne Abstimmung davon ausgehen, den frei gewählten Gutachter ersetzt zu bekommen. Die verbreitete AKB-Klausel stellt auf vorherige Veranlassung oder Zustimmung des Kaskoversicherers ab.

Kurzgutachten und Wertgutachten haben andere Preise

Ein Kurzgutachten ist keine verkürzte Seite aus der BVSK-Grundhonorartabelle, sondern ein eigener, unterschiedlich definierter Leistungsumfang. Eine aktuelle Marktübersicht nennt dafür 75 bis 250 Euro. Für einfache Wertgutachten nennt dieselbe Übersicht 150 bis 200 Euro. Die Fundstelle „KFZ-Gutachten nach einem Unfallschaden“ der Gutachter-Gesellschaft, Stand 2025, ist eine Marktübersicht und keine repräsentative Honorarbefragung. Veröffentlichte Einzelangebote liegen je nach Besichtigungstiefe und Fahrzeug darüber oder darunter.

Vergleiche deshalb nicht nur den Preis:

  • Enthält der Kurzbericht Fahrzeugbesichtigung, Kalkulation und Fotos?
  • Werden Wertminderung oder technische Plausibilität ausdrücklich ausgeschlossen?
  • Umfasst das Wertgutachten nur eine Datenbankbewertung oder auch Probefahrt, Hebebühne, Zustandsnoten und Marktvergleich?
  • Sind Fahrt und notwendige Zusatzprüfungen im Angebot enthalten?

Ein günstiger Kurzbericht reicht nicht, wenn der Schaden ein Vollgutachten verlangt. Umgekehrt ist ein nach Schadenhöhe abgerechnetes Unfallgutachten nicht die passende Preislogik für eine private Fahrzeugbewertung ohne Unfall.

Honorar klären, bevor du den Auftrag erteilst

Lass dir vor der Beauftragung zeigen, ob nach Schadenhöhe, Zeit oder Festpreis abgerechnet wird, welche Nebenkosten hinzukommen und was bei Zusatzmessungen oder einem Totalschaden gilt. Prüfe auch die Abtretung: Du bleibst Vertragspartner des Gutachters, selbst wenn die Rechnung im Haftpflichtfall direkt an die Gegnerversicherung gesendet wird. Eine transparente Honorarvereinbarung verhindert nicht jeden Kürzungsstreit, macht aber deine eigene Zahlungsverpflichtung und den Erstattungsanspruch von Anfang an nachvollziehbar.

Antwort meist am selben Tag

Kurz fragen kostet
nichts.

Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.