Das BVSK-Minderwertmodell ist ein Verfahren zur Berechnung der merkantilen Wertminderung, entwickelt vom Sachverständigenverband BVSK. Es gehört zu den jüngeren Modellen und wird in der Praxis häufig herangezogen, vor allem bei Fahrzeugen, für die ältere Formeln keine sinnvollen Werte mehr liefern.

Es setzt den Wiederbeschaffungswert ins Verhältnis zum Reparaturaufwand und berücksichtigt zusätzlich Alter, Laufleistung und die Schwere des Schadens — insbesondere, ob tragende Teile betroffen waren. Damit trifft es Fälle besser, in denen ein junges Fahrzeug einen erheblichen Strukturschaden hatte: Dort rechnet Ruhkopf/Sahm tendenziell zu niedrig.

Der eigentliche Punkt liegt aber nicht in der Formel. Der Bundesgerichtshof schreibt kein Modell vor, sondern lässt jede anerkannte Methode als Schätzgrundlage zu — entscheidend ist, dass das Ergebnis nachvollziehbar begründet ist. Welches Modell passt, entscheidet der Sachverständige nach Fahrzeug und Marktlage und legt es offen.

Gestritten wird deshalb selten über die Formel, sondern über zwei andere Fragen: ob überhaupt eine Wertminderung angesetzt wird — Versicherer verneinen das gern pauschal bei Alter über fünf Jahren — und ob vom Netto- oder Bruttoverkaufspreis ausgegangen wird. Seit 2024 ist geklärt, dass der Minderwert aus dem Nettoverkaufspreis zu schätzen ist.

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

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